Der arbeitsrechtliche Bereich bildet einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit. Da jeder Fall anders ist, prüfen wir nicht nur zuverlässig die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten, im Einzelfall, sondern bieten zudem Branchenkenntnisse, Verhandlungsgeschick sowie die Be­rücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen und persönlichen Interessen.

Verhandlungserfahrung

Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir zu den vielfältigen Fragestellungen, die sich für den Arbeitgeber bei der Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen ergeben. Wir empfehlen konkrete und wirkungsvolle Strategien im Umgang mit Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeiterver­tretung und bieten die Vertretung bei der Verhandlung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, In­teressenausgleich und Sozialplänen.

Sichere Vertretung

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Arbeitgeber sowie kirchliche Arbeitgeber im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Dieses betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und greift bei zahlreichen Sachverhalten, die sich nicht erst während einem Arbeitsverhältnisses ergeben, sondern zeitlich bereits bei Anbahnung (Bewerbungsgespräch, Fahrtkosten etc.) und auch über die Beendigung (Kündigung) hinaus entstehen können (Arbeitszeugnis, Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot etc.). Aber gerade auch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können vielfältige juristische Konflikte auftreten bei denen wir gerne unterstützend tätig werden. Das kann eine Weisung sein, die der Arbeitgeber erteilt, eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, ein abgelehnter Urlaub oder eine Abmahnung. Auch Mobbing und Bossing können in der Arbeitswelt von heute zunehmend eine Rolle spielen.

Reibungsloser Ablauf ihrer betrieblichen Personalarbeit

Wir beraten Unternehmen bei dem reibungslosen Ablauf ihrer betrieblichen Personalarbeit. Dies umfasst die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die Ver­tragsgestaltung bzw.

Optimierung von Arbeitsverträgen ebenso wie die Beseitigung von Störungen während des Arbeitsverhältnisses oder die Änderung von Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch die Einführung flexibler Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle.

Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Verhandlung von Auflösungsvereinbarungen und der Prozessführung in Kündi­gungsschutzverfahren sind wir ein zuverlässiger Partner.

Restrukturierung

Zusätzlich unterstützen wir Unternehmen bei einer strategischen Neu­ausrichtung. Bei Re- und Umstrukturierungen bieten wir umfassende Beratung. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen ebenso berücksichtigt wie die Besonderheiten des geschäftlichen Umfeldes und die wirt­schaftlichen Interessen der Beteiligten. Zusätzlich bieten wir Ihnen den Einsatz unserer Berater auf Zeit in Ihrem Unternehmen an. So können personelle Engpässe überbrückt und Ihr betriebsinterner Ablauf flexibel gestaltet werden.

Branchenkenntnisse

Auch die Beratung von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Arbeitnehmern, beispielsweise zur Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen, zu Compliance und Haftungsprävention oder zu Trennungsstrategien und der Verhandlung von Aufhebungsvereinbarun­gen, zählt zu unserem Kerngeschäft.

  • Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern
  • Abfindungsverhandlungen
  • Abmahnungen, Mobbing und Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Abschluss von Vorruhestandsregelungen
  • Abwicklungsverträge
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus – Chefarztvertrag
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie Unternehmensumwandlungen
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten in Tendenzbetrieben
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence
  • Arbeitsrechtliches Outplacement
  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Arbeitszeitmodelle
  • Aufhebung von Arbeitsverträgen
  • Aufsichtsrat und Beirat
  • Änderungskündigung
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Begleitung der Verhandlungen mit Betriebspartnern
  • Begleitung von Unternehmen und Konzernen bei Korruptionsfällen und der Sanktionierung von Compliance-Verstößen
  • Beratervertragsgestaltung
  • Berufsausbildungsverträge
  • Betreuung ausländischer Investoren
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsänderung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Boni Compliance
  • Datenschutz und Compliance: Whistleblowing-Systeme, Codes of Conduct und Codes of Ethics
  • Dienstvereinbarung
  • Einigungsstellenverfahren
  • Einsatz von Fremdpersonal
  • Entsendung von Arbeitnehmern
  • Europäisches Arbeitsrecht
  • Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen für Geschäftsführer
  • Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen für Vorstände
  • Haftungsprävention
  • Interessenausgleich
  • Internationaler Arbeitnehmereinsatz
  • Internationales Arbeitsrecht
  • Klärung von Haftpflichtfragen
  • Kontakte zu Headhuntern
  • Kündigungsschutz
  • Kirchliches Arbeits- und Dienstrecht
  • Tarifvertragsrecht: unter Einbeziehung der notwendigen betrieblichen Umsetzung und Abwendung von Arbeitskampfmaßnahmen
  • Tarifverhandlungen
  • Tarifwechsel
  • Teilzeitarbeitsverträge
  • Transaktionen
  • Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft
  • Überleitungsvereinbarungen (Betriebsverfassungsrecht)
  • Umgruppierung
  • Umstrukturierung
  • Unternehmensmitbestimmung, sowie Begleitung und Durchführung von Statusverfahren und Verhandlungen mit den entsprechenden Verhandlungsgremien
  • Vergütungssysteme
  • Wettbewerbs- und Trennungsvereinbarungen
  • Zeugnis

Unsere Fachanwälte und Anwälte mit dem Schwerpunktthema Arbeitsrecht

Terminvereinbarung: +49 228 908 728-0

Dr. iur. Christoph Roos

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Julia Wulf

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Hagen Albus

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Claudia Lorig

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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