Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2024 – VIII ZR 363/21, Pressemitteilung Nr. 48/2024 vom 06.03.2024
Hintergrund
Die Klägerin hatte im Oktober 2019 ein Hotel in Lüneburg für sich und vier Mitreisende für einen dreitägigen Zeitraum ab dem 14.05.2020 gebucht. Die Reise diente touristischen Zwecken, umfasste die Buchung von drei Doppelzimmern und war ohne eine Option zur Stornierung abgeschlossen worden. Den Hotelpreis zahlte die Klägerin im Voraus. Weiterlesen →