Der Gewerbliche Rechtsschutz regelt und schützt die Tätigkeit der Gewerbetreibenden anhand von gewerblichen Schutzrechten. Zu diesen zählen der Schutz von Kennzeichen sowie der Schutz gewerblicher Eigenarten, der sich wiederum unterteilen lässt in ästhetische und technische Eigenarten. Überschneidungen bestehen zum Urheberrecht und zum Wettbewerbsrecht.
Schutz gewerblicher Eigenarten
Designrecht
Im Gegensatz zum Markenrecht ist der Schutzgegenstand des Designrechts die äußerliche Erscheinungsform eines Produkts als solche. Ein einprägsames Design ist eine Kerneigenschaft eines erfolgreich am Markt platzierten Produktes. Durch die Eintragung erhalten Sie ein zeitlich begrenztes Monopol – nur Sie haben das ausschließliche Nutzungsrecht und dürfen Dritten die Verwendung untersagen. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich – sind diese nicht erfüllt, werden Sie möglicherweise mit Nichtigkeitsanträgen Dritter konfrontiert. Wir stehen Ihnen präventiv bei der Recherche sowie im Nachhinein bei der Verteidigung Ihres Designs zur Seite. Ebenso wie Marken lassen sich Designs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene schützen. Wir sind mit allen zuständigen Stellen vertraut.
Patentrecht
Patente schützen technische Erfindungen und sind aus Innovation und Fortschritt nicht mehr wegzudenken. Wir evaluieren Ihre Idee und entwickeln die richtige Schutzstrategie für Sie. Patentschutz zu erlangen ist nicht einfach – das daraus resultierende begrenzte Nutzungsmonopol zahlt sich jedoch aus. Ob Ihre Innovation patentfähig ist, muss genau am Stand der Technik überprüft werden. Wir melden Ihr Patent an und begleiten Sie während des gesetzlichen Prüfverfahrens bis hin zu der Erteilung. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Patent neun Monate lang von Jedermann per Einspruch oder Nichtigkeitsklage angegriffen werden. Wir verteidigen Ihr Schutzrecht gegenüber Dritten in allen amtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Kennzeichenschutz: Markenrecht
Eine prominente Marke kann Gold wert sein, umso wichtiger ist der richtige Markenschutz. Er entsteht durch die Eintragung in ein öffentliches Markenregister und ist unbegrenzt verlängerbar. Wir beraten unsere Firmen- sowie Privatmandanten beginnend mit einer umfassenden Markenrecherche auf internationaler Ebene. Anschließend melden wir Ihre Marke an, überwachen und verlängern sie. Sollten Sie mit Markenrechtsverletzungen in Kontakt kommen, setzen wir Ihre Ansprüche diesbezüglich durch und schließen nötigenfalls Abgrenzungsvereinbarungen für Sie ab. Wir vertreten Sie bezüglich all dieser Fragen und verhelfen Ihnen zum Schutz Ihrer Marke auf allen Ebenen: Bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Internationales Netzwerk
Wir verfügen auf internationaler Ebene über ein weltweites Netz an Kooperationskanzleien, mit denen wir vertrauensvoll und zuverlässig zusammenarbeiten, um unseren Mandanten die für den Schutz ihrer Markenrechte erforderliche Unterstützung bieten zu können.
Urheberrecht
Das Urheberrecht befasst sich mit der Beziehung eines Urhebers zu seinem Werk. Jede persönliche geistige Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG) stellt bereits mit ihrer Veröffentlichung ein schutzfähiges Werk im Sinne des Urheberrechts dar. Ziel ist dabei insbesondere die wirtschaftliche Verwertung von kreativ Geschaffenem dem Urheber vorzubehalten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Idee zu schützen.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht, bestehend aus dem Unlauterkeitsrecht und dem Kartellrecht, hat seine bedeutsamsten Gesetzesquellen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Ziel ist der faire Umgang unter Mitbewerbern durch Schutz vor unlauteren Handlungen. Rechtsverletzungen auf diesem Gebiet können teuer werden. Wir beraten unsere Mandanten diesbezüglich daher umfassend und frühzeitig, auf offensiver und defensiver Seite.
- Abgrenzungsvereinbarung
- Abmahnung
- Abschlussschreiben
- Designrecht
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Einstweilige Verfügung
- Europäisches Markenrecht
- Gebrauchsmusterrecht
- Geschmacksmusterrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Gewerbliches Schutzrecht
- Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
- Heilmittelwerberecht
- Kartellrecht
- Lebensmittelrecht
- Lizenzrecht
- Markenanmeldung
- Markenrecherche
- Markenrecht
- Markenlöschung
- Markenverlängerung
- Markenwiderspruch
- Recht des unlauteren Wettbewerbs
- Schutzschrift
- Unterlassungs-Vollstreckung
- Unterwerfung und Vertragsstrafe
- Urheberrecht
- Vollziehung
- Warenzeichenrecht
- Wettbewerbsrecht
Unsere Fachanwälte und Anwälte mit dem Schwerpunktthema Gewerblicher Rechtsschutz
Terminvereinbarung: +49 228 908 728-0
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Arbeitsrecht: Krankschreibung per Telefon wieder möglich
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Finanzierung/staatliche Finanzierungsmaßnahmen: Nach Bundestag billigt auch Bundesrat Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
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Finanzierung/staatliche Finanzierungsmaßnahmen: Bundeskabinett beschließt Entwurf für Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Pressemitteilung Bundesregierung vom 12.06.2020, Pressemitteilung Bundesministerium der Finanzen vom 12.06.2020, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise Hintergrund Zur Stabilisierung und positiven...
Finanzierung/staatliche Finanzierungsmaßnahmen: Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden
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Arbeitsrecht: Bundestag beschließt Sozialschutzpaket II
Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 14.05.2020 Hintergrund Am 14. Mai 2020 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen....