Das Fachgebiet des Versicherungsrechts lässt sich zunächst grob unterteilen in das Versicherungsvertragsrecht, das Recht der Versicherungsaufsicht und das Recht der Versicherungsvermittler.

 

Versicherungsvertragsrecht

Innerhalb des Versicherungsvertragsrechts, d.h., das Recht der einzelnen verschiedenen Versicherungssparten, unterteilt man wiederum in die Schadensversicherung, wie z.B. Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung, und die Summenversicherung, wie z.B. der Risikolebensversicherung oder der Krankentagegeldversicherung. Ferner differenziert man auch zwischen Personen- und Sachversicherung. Zur Personenversicherung zählen z.B. die Lebens-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Sachversicherung Sparten wie z.B. die Kfz-Kasko-, Reisegepäck- oder Transportversicherung.

Die rechtlichen Regelungen des Versicherungsvertragsrechts finden sich u.a. sowohl im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wie auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hinzu kommen die individuellen Versicherungsverträge nebst dazugehöriger Versicherungsbedingungen.

Versicherungsaufsicht

Das Recht der Versicherungsaufsicht befasst sich mit allen Fragen rund um die Zulassung, d.h. Erlaubniserteilung zum Geschäftsbetrieb, und Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), und die Länder.

Die Versicherungsaufsicht erfolgt im Wesentlichen auf der gesetzlichen Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

 

Versicherungsvermittler

Unter dem Begriff des Versicherungsvermittlers versteht das Gesetz (§ 59 VVG) den Versicherungsvertreter, den Versicherungsmakler und den Versicherungsberater.

Gemäß § 59 Absatz 2 VVG ist Versicherungsvertreter, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Versicherungsmakler ist hingegen, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein (§ 59 Absatz 3 VVG).

Der Versicherungsberater hingegen berät gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der außergerichtlichen Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein (§ 59 Absatz 4 VVG).

Innerhalb der vorgenannten Gebiete des Versicherungsrecht finden sich wiederum Spezialprodukte für einzelne Kundengruppen, wie z.B. Berufshaftpflichtversicherungen der Freien Berufe, wie sie etwa für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Versicherungsvermittler bestehen und teils sogar verpflichtend sind (Pflichtversicherung) oder die Betriebshaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherungen, die D&O- Versicherungen und Versicherungen für Lieferantenkredite, Speditions- und Produkthaftpflichtversicherungen gegen spezifische gewerbliche Risiken für Unternehmen.

Private, berufliche und gewerbliche Versicherungsnehmer beraten und vertreten wir bundesweit bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche aus deren individuellen Versicherungsvertragsverhältnissen gegenüber Versicherungen. Unsere Beratung erstreckt sich dabei von der außergerichtlichen Geltendmachung versicherungsvertraglicher und gesetzlicher Ansprüche gegen Versicherungen über Schiedsverfahren (etwa vor dem Versicherungsombudsmann) bis hin zur bundesweiten, gerichtlichen Interessenvertretung.

Überschneidungen mit anderern Rechtsgebieten

Fragen des Versicherungsrechts überschneiden sich auch oft mit andere Rechtsgebieten, wie z.B. im Bereich des Arbeitsrechts bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung zu beachten. Im Dienstvertragsrecht können sich weiter Fragen der Berufshaftpflicht- und D&O-Versicherung ergeben. Im Bereich des Versicherungsvermittlerrechts beraten und vertreten wir unseren Mandanten in Fragen der Geltendmachung von Provisionsansprüchen, bei der Durchsetzung berechtigter Buchauszugsbegehren und Ausgleichsansprüchen, sowie bei Gestaltung und Abschluss und Beendigung von Versicherungsvermittlerverhältnissen

Arzthaftungsrecht

Im Bereich des Arzthaftungsrechts beraten und vertreten wir Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Haftungsansprüche gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und deren Berufshaftpflichtversicherungen, aber auch Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von vermeintlich geschädigten Patienten. Hier sehen wir unsere versicherungsrechtliche Beratung und Vertretung als unverzichtbare Ergänzung unserer durch die entsprechenden Fachanwaltschaften ausge-
wiesenen Kompetenzen im Bereich des Medizinerrechts.

Immobilienwirtschaftsrecht

Auch im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten gleichfalls bundesweit in sämtlichen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. haftungsrechtlichen Fragen, etwa der Planerhaltung, Planerhaftung und der Schadenshaftung am Bau. Des Weiteren zählen hierzu wiederum versicherungsvertragliche Angelegenheiten, wie die Versicherung von Immobilien mit Schadens- und Sachversicherung und die Versicherung von Bauvorhaben und der an dem Bauvorhaben Beteiligten.

  • Arzthaftpflichtversicherung
  • Bauleistungsversicherung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Feuerversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Hundehalterhaftpflichtversicherung
  • Internationales Versicherungsrecht
  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Kreditversicherung
  • Lebensversicherung
  • Personenversicherung
  • Pferdehalterhaftpflichtversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Private Pflegeversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Regress
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Sachversicherung
  • Speditionsversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Transportversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflicht-
    versicherung
  • Versicherungsaufsicht
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Warenkreditversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Zusatzversorgung

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Julia Wulf

Aktuelles zum Thema Versicherungsrecht