Nach der üblichen Definition umfasst das Vergaberecht die Gesamtheit aller Rechts- und Verfahrensregeln, die ein öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Sachmitteln und Leistungen zu befolgen hat. Es beinhaltet ebenso die Bestimmungen, nach denen Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung vergaberechtlicher Verfahrensregeln geltend machen können. Damit wirkt Vergaberecht sowohl auf Seiten der Vergabestelle als auch auf Seiten der Bieter. Übergeordnetes Ziel ist die wirtschaftliche Beschaffung durch den öffentlichen Auftraggeber auf der Basis eines vorangegangenen fairen und transparenten Wettbewerbes.

Dabei kommt der Vergabe öffentlicher Aufträge eine enorme wirtschaftliche Bedeutung zu, da derzeit Aufträge in einem Volumen von ca. 12 % bis 15 %des BIP nach diesen Regeln in der EU vergeben werden. Hinzu kommt, dass das Vergaberecht vermehrt auch in anderen Wirtschaftsbereichen Anwendung findet, so zum Beispiel, weil der Erhalt einer Subvention mit der Auflage verknüpft wird, etwaige Unteraufträge unter Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu vergeben. Nicht selten weisen auch Privatisierungsvorhaben der öffentlichen Hand und die Gründung Öffentlich-Privater Partnerschaften eine erhebliche vergaberechtliche Komponente auf.

Unsere erfahrenen Anwälte beraten und vertreten in diesem Zusammenhang sowohl die öffentlichen Auftraggeber als auch die Bieterunternehmen. Dabei betreuen wir großvolumige Vergaben aus den verschiedensten Branchen mit einem umfassenden Ansatz:

  • Auf Seiten der Bieterunternehmen beraten wir diese bereits im Vorfeld von Ausschreibungsverfahren und weisen sie auf Möglichkeiten zur Beteiligung an Ausschreibungen sowie Erleichterungen bezüglich der zu erbringenden Anforderungen hin. Des Weiteren begleiten wir das gesamte Vergabeverfahren bis hin zum Zuschlag. Falls nötig, unterstützen wir die Bieter bei der Wahrung ihrer Rechte, ggf. auch mit Rügen oder im Wege des Nachprüfungsverfahrens. Ziel unserer Beratung ist nicht die rechtliche Auseinandersetzung sondern die Abgabe des erfolgreichen Angebotes.
  • Vergabestellen beraten wir von der Konzeption des Vergabeverfahrens über die Ausschreibung bis hin zur Auswahl des erstplatzierten Bieters. Dies umfasst auch die Abwehr von Nachprüfungsverfahren und vergaberechtlicher Schadensersatzansprüche. Auch hier steht die möglichst reibungslose Auftragsvergabe im Beratungsmittelpunkt.

Durch unsere breit gefächerte Expertise, beispielsweise im privaten Baurecht oder auf dem Gebiet der Rüstungsaufträge, stehen wir unseren Mandanten auch während der anschließenden Vertragserfüllungsphase zur Verfügung und können so eine umfassende Begleitung des Gesamtvorhabens sowohl auf Seiten der Bieter als auch auf Seiten der Vergabestelle anbieten.

Unsere Anwälte mit dem Schwerpunktthema Vergaberecht

Terminvereinbarung: +49 0228 908 728-0

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