von RNSP Rechtsanwälte | Fachanwälte | Jan. 4, 2021 | Arbeitsrecht zum Corona-Virus, Updates zum Corona-Virus
Im März 2020 war bereits die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten von 6.300 € pro Kalenderjahr auf 44.590 € erhöht worden. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe kürzen die vorgezogene Altersrente nicht. Grund für diese enorme Anhebung war im...