Interdisziplinäres Medizinrecht

Das Gesundheitswesen hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Wandel durchlaufen. Von einem adressatenbezogenen Arzt- Patientenverhältnis hat sich dieser gesellschaftliche Kernbereich zu einem umspannenden, wirtschaftlich dominierten Markt entwickelt. Diese Entwicklung zeichnet sich auch in der rechtlichen Tragweite dieses Sektors ab. Die rechtlichen Fragestellungen sind nicht mehr nur auf das reine Behandlungsverhältnis und das Medizinstrafrecht beschränkt, sondern greifen auch in umliegende und teils entfernte Rechtsgebiete ein.

Durch unsere umfassende Tätigkeit auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts und langjährige Beratung und Vertretung von Mandanten, sowohl Krankenhäuser als auch Ärzte und Patienten, sehen wir den Veränderungen des Gesundheitswesens mit fachlicher Kompetenz und Motivation für interdisziplinäre Herausforderungen entgegen.

Beratung und Vertretung von Ärzten und Krankenhäusern

Krankenhäusern und Ärzten bieten wir ein umfassendes, externes Schadensmanagement und die gesamte Betreuung des Verfahren, soweit erforderlich durch alle Instanzen, von der ersten Geltendmachung durch vermeintlich geschädigte Patienten an. Über die Fragen des Arzthaftungsrecht hinaus beraten wir Ärzte in Sachen der Approbation und der Entwicklung wirtschaftlicher Praxiskonzepte. Wir übernehmen die vertragliche Gestaltung und Vermittlung von Fusionen im ambulanten Bereich und sichern die zahlreichen Rechtsfragen des Honorararztwesens ab. Durch den ausgeprägten arbeitsrechtlichen Schwerpunkt unserer Sozietät bieten wir umfangreiche Konzepte für die im Gesundheitswesen besonders relevanten Personalfragen bei allen Trägerschaften und in allen Hierarchieebenen.

Beratung und Vertretung
im Medizinstrafrecht

In strafrechtlicher Hinsicht hat sich die Tragweite des Medizinstrafrechts durch die Liberalisierung bzw. Kapitalisierung des Gesundheitswesens ausgeweitet. Nicht nur die Fehlerhaftigkeit von Behandlungen spielt im Zuge dieses Wandels eine Rolle in diesem Teilgebiet des Strafrechts, sondern auch die unterschiedlichen Vermögensdelikte.

Durch unser wirtschaftliches Know How und eine Vielzahl von erfolgreichen strafrechtlichen Prozessen begegnen wir diesem Wandel und beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht in strafrechtlichen Sachen.

Medizinrecht

  • Abmahnungs- und Gerichtsverfahren zur Wahrung von Verbandsrechten (z.B. geistiges Verbandseigentum)
  • Ambulanten Leistungen im Krankenhaus nach        §§ 116 ff SGB V
  • Apothekenrecht
  • Arbeitsrecht der Heilberufe
  • Arbeitsvertäge für ärztliches und nichtärztliches Personal, Geschäftsführerverträge
  • Arzneimittelrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Aufklärungsfehler
  • Auseinandersetzungen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) (Anzweifelung der Abrechnung und Vergütung, Vorwurf von Behandlungsfehlern)
  • Ausscheidens- und Liquidationsvereinbarungen für Ärztegesellschaften
  • Bearbeitung von Leistungsanträgen durch die gesetzliche Krankenversicherung
  • Behandlungsdokumentation
  • Behandlungsfehler
  • Behandlungsverträge
  • Beitritts- und Anteilskaufverträge beim Einstieg in Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Betriebsgesellschaften usw.
  • Belegarztverträge
  • Beratung ärztlicher Berufsverbände, insbesondere Erstellen von Vereinssatzungen und Begleitung von Satzungsänderungen
  • Beratung von Krankenhausträgern bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren
  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der Ermächtigung von Krankenhausärzten
  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit Bestimmungen gemäß § 116 b Abs. 2 SGB V
  • Berufsrecht der Psychotherapeuten
  • Chefarztverträge
  • Corporate Compliance im Gesundheitswesen
  • Dienstleistungsverträge
  • Entgelt der Krankenhausbehandlung (DRG, Budgetverfahren, Schlichtungsstelle, Klageverfahren)
  • Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander nach §§ 104 ff SGB X
  • Freie Mitarbeiter- und Beraterverträge
  • Fusionsverträge bei der Zusammenführung von Berufsausübungsgemeinschaften
  • Gebührenrecht (GOÄ/ GOZ)
  • Gemeinschaftspraxen
  • Gesellschaftsrecht im Gesundheitswesen
  • Gesellschaftsverträge für (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ-Trägergesellschaften, Apothekenbetriebsgesellschaften, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Laborgemeinschaften
  • Heilmittelwerberecht
  • Honorarregress
  • Informationspflichten eines Arztes
  • Kartellrecht im Gesundheitswesen
  • Kaufverträge für Praxen oder Apotheken
  • Kooperationen im Gesundheitswesen
  • Krankenhausfinanzierung
  • Krankenhausplanung
  • Krankenhausrecht
  • Liquidation tierärztlicher Behandlungen
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Medizinprodukterecht
  • Nutzungsverträge für Geräte und sonstige Praxisressourcen, speziell etwa OP-Nutzungsverträge
  • Pflegerecht
  • Planungsrechtliche Anträge zur Einrichtung von Abteilungen in Krankenhäusern
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Praxisgemeinschaften
  • Praxisgründung, -abgabe, -übernahme
  • Privatliquidation ärztlicher Leistungen (GOÄ)
  • Rehabilitationsrecht
  • Schadensersatzrecht (Regressansprüche) der Leistungsträger nach § 116 SGB X
  • Selektivverträge
  • Tierärztliches Berufsrecht
  • Vergaberecht
  • Vergütungsrechtliche Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Wahlleistungspatienten
  • Vergütungsrechtliche Streitigkeiten mit Krankenkassen
  • Vertragsarztrecht
  • Vertragszahnarztrecht
  • Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen
  • Widerspruch gegen planungsrechtliche Festsetzung zugunsten von Konkurrenten
  • Zahnärztliches Berufsrecht

Medizinstrafrecht

  • Abrechnungsbetrug
  • Approbationsentzug
  • Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Bestechlichkeit
  • “Doping” durch ärztliche Behandlung
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung durch fehlerhafte Behandlung
  • Korruption
  • Kunstfehler
  • Manipulation der Organvergabe
  • Mangelhafte Patienteneinwilligung
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Sterbehilfe
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
  • Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
  • Vorteilsnahme

Unsere Fachanwälte und Anwälte mit dem Schwerpunktthema Medizinrecht

Terminvereinbarung: +49 228 908 728-0

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