Eine Ordnungswidrigkeit bedeutet eine geringfügige Verletzung von rechtlichen Regelungen. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit somit eine rechtswidrige und vorwerfbare Gesetzesübertretung, für die der Gesetzgeber gemäß § 1 Abs. 1 OWiG als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Bei speziellen Verstößen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden.

Im Bereich des Strafrechts geht es dagegen um schwerwiegendere Rechtsverstöße gegen die Rechtsgüter eines anderen. Als Strafrecht bezeichnet man demnach das Rechtsgebiet, welches bestimmte menschliche – rechtswidrig und schuldhaft begangene – Handlungen unter staatliche Sanktionen – bis hin zu Freiheitsstrafen – stellt. Die zentralen Funktionen des Strafrechts liegen vorrangig in repressiven und präventiven Ansätzen in Bezug auf die Wirkung einer Strafnorm.

Wir bieten

  • Sollten Sie in Verdacht geraten sein, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen zu haben, ist es wichtig, dass Regeln, Fristen und behördliche Vorgaben exakt und verantwortungsbewusst eingehalten werden. Dazu benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsbeistand.
  • Wir bieten aufgrund langjähriger Erfahrung umfangreiche Rechtskenntnis und Verhandlungsgeschick, sodass wir in stetiger Absprache mit Ihnen das bestmögliche Ergebnis erzielen können. Hierzu gehört zum einen die sorgfältige Ermittlung der Sachlage zum frühestmöglichen Zeitpunkt und zum anderen das gemeinsame Festlegen einer Verteidigungsstrategie.
  • Durch die Kontaktsuche mit den zuständigen Ermittlungsbehörden kann bereits in einem frühen Verfahrensstadium der Weg für ein sachgerechtes Verhandlungsklima geebnet werden.
In bestimmten Situationen kann auch eine rechtliche Beratung erforderlich sein, ohne dass es gleich zu einer Verteidigung oder Vertretung kommt, beispielsweise wenn es um das Vorgehen gegen einen Strafbefehl oder gegen einen Bußgeldbescheid geht. Gleiches gilt für Personen, die als Zeugen aussagen müssen, aber damit eventuell sich oder Angehörige in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bringen würden. Auch hier kann eine vorherige rechtliche Beratung von enormen Vorteil sein.

Unsere Fachanwälte und Anwälte mit dem Schwerpunktthema Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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Stefan Waldeck

Fachanwalt für Strafrecht
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Claudia Lorig

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