Gesetzesentwurf Bundestag-Drs. 18/10953; Bundestag-Drs. 18/11420
Hintergrund
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 29. März 2017 dem Entwurf der Bundesregierung für das Finanzaufsichtsrechts-Gesetz zugestimmt.der Ausschuss für Finanzstabilität hatte der Bundesregierung am 30. Juni 2015 empfohlen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse zu gewähren. Ziel einer solchen Maßnahme soll das Entgegenwirken zu Überbewertungen auf den Immobilienmärkten, nachlassenden Kreditvergabestandards sowie einer übermäßigen Expansion der Kreditvergabe sein.
Einheitliche Standards sein erforderlich, um den entstandenen Fragen infolge der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und der Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie entgegen zu kommen.Zudem bestehe aufgrund der Benchmark-Verordnung der Europäischen Union Handlungsbedarf. Hierdurch werden bereits bestehende Richtlinien und Verordnungen bzw. Aufhebungen durch neue Informationspflichten ergänzt.
Durch Änderungen im Kreditwesengesetz, im Kapitalanlagegesetzbuch und im Versicherungsaufsichtsgesetz soll die BaFin mit neuen Instrumenten ausgestattet werden. Diese sollen die Auferlegung von Mindeststandards für Kreditgeber ermöglichen. Bei der Vergabe von Neukrediten für den Bau oder den Erwerb von Wohnimmobilien soll damit eine Gefahr für die Finanzstabilität verhindert werden. Die Schaffung der Instrumente soll rein vorsorglich sein. Im Gefahrenfall soll hierdurch ein schnelles und zielgerichtetes Handeln der Aufsichtsbehörde möglich sein. Erst im Fall einer drohenden Störung der Funktionsfähigkeit des inländischen Finanzsystems oder einer Gefährdung der Finanzstabilität im Inland können die Instrumente durch die BaFin eingesetzt werden. Die Einschätzung drohender Risiken erfolgt auf Grundlage von Analysen und Bewertungen der Deutschen Bundesbank. Zudem sollen eigenständig durch die BaFin zusätzliche Anordnung zur Freikontingenten und Bagatellgrenzen getroffen werden. Von der Ermächtigung für die BaFin ausgenommen sind Förderungen für Wohnraum sozialer Art, sowie für Renovierungen von Wohnimmobilien und Anschlussfinanzierungen.
Zu Gunsten der Darlehensgeber und der Verbraucher soll im Einklang mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung erhöht werden. Im Ergebnis soll dies durch gesetzliche Klarstellungen zu den sog. Immobilienverzehrkreditverträgen und durch die Möglichkeit, Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau-und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigen zu können, geschehen.
Sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch im Kreditwesengesetz soll durch Rechtsverordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Weg für eine Festlegung der Leitlinien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit im Sinne der europarechtlichen Vorgaben geschaffen werden. Die bereits angesprochenen Informationspflichten sollen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben werden.
Bewertung
Die Vorhaben der Bundesregierung erweitern den Aufgabenbereich und Kompetenzbereich der BaFin. Im Sinne möglicher Risiken für die Finanzmarktstabilität ist die Schaffung von Instrumenten grundsätzlich zu begrüßen, um daraus erwachsenen Problemen für die gesamtwirtschaftliche Situation entgegenzuwirken. Insbesondere die Finanzkrise 2008 hat gezeigt, dass nicht gedeckte Immobilienkredite zum Einbrechen der Finanzmärkte führen können. Jedoch muss mit Vorsicht eine Umsetzung vorgenommen werden, um nicht den Gedanken des freien Marktes zu gefährden.
Von der Linksfraktion wurden die Vorhaben des Gesetzgebers als nicht hinreichend bewertet. Die Fraktion stimmte im Ausschuss gegen den Gesetzesentwurf. Auch die Fraktion Bund 90/Die Grünen sah das Vorhaben der Bundesregierung als unzureichend an und prangerte eine fehlende Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung an. Sie enthielt sich in der Abstimmung. Diesen Auffassungen sei entgegengehalten, dass eine vollkommene Regulierung der Wirtschaft langfristig zur Schädigung der selbigen führt. Die Forderung nach Vorfälligkeitsentschädigungen ist als richtig zu bewerten.
Norbert Dippel
Rechtsanwalt