Hintergrund

Viele Kleinunternehmen, Freiberufler, Gründer und Soloselbständige verzeichnen derzeit massive Umsatzeinbrüche und Auftragsstornierungen, was nicht zuletzt dazu führt, dass diese Unternehmen nicht mehr wissen, wie die laufenden Kosten bezahlt werden sollen und für den Fall, dass die Corona-Krise weiter andauert, mit großer Wahrscheinlichkeit in Richtung einer Insolvenz steuern oder das Unternehmen aufgeben müssen. Der Bund hat aus diesem Grunde umfangreiche Sofortmaßnahmen beschlossen, die vom Land NRW nun komplettiert werden.

Soforthilfen des Bundes

Der Bund unterstützt im Rahmen seines Soforthilfeprogrammes kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer. Das Soforthilfeprogramm sieht dabei für Kleinunternehmer direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor.

NRW-Rettungspaket

Das Land NRW hat in diesem Zusammenhang nun einen NRW-Rettungsschirm und Nachtragshaushalt in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro beschlossen, der die Soforthilfen des Bundes ergänzt. Mit dem Programm NRW Soforthilfen 2020 unterstützt das Land Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Anträge können elektronisch ab dem 27.03.2020 bei den zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden. Damit sollen finanzielle Engpässe überwunden und Arbeitsplätze erhalten werden. Um eine Beschleunigung des Antragsverfahrens zu gewährleisten, wurde extra das digitale Antragsverfahren eingeführt.

Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründer und Solo-Selbstständige können hiernach für die kommenden drei Monate folgende Zuschüsse/Einmalzahlungen in Anspruch nehmen:

  • 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

Zur Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein
  • Als Folge der Corona-Krise haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
  • oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)
  • oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen

Bewertung

Eine außergewöhnliche Situation benötigt auch außergewöhnliche Maßnahmen, sodass vor diesem Hintergrund die Soforthilfemaßnahmen durch Bund und Land zu begrüßen sind. Erfreulich ist, dass NRW mit seinem Rettungspaket ein vergleichsweise sehr großes Volumen zur Verfügung stellt und dabei das Antragsverfahren – jedenfalls nach den bisherigen Bekanntmachungen – so unbürokratisch ausgestaltet, wie möglich, sodass die betroffenen Unternehmen, Freiberufler, Solo-Selbständige etc. schnelle Hilfe in Anspruch nehmen und Engpässe sowie Kündigungen vermieden werden können.

Zur weiteren Konkretisierung der staatlichen Finanzhilfen verweisen wir auf die Präsentation des MWIDE zum NRW Rettungsschirm sowie auf das Formular der Finanzverwaltung NRW bzgl. Steuererleichterungen. Allgemeine Informationen zu den Hilfspaketen finden Sie ferner auf den Seiten der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de), der Landesregierung NRW (https://land.nrw), der Finanzverwaltung NRW (https://finanzverwaltung.nrw.de) sowie der KfW (https://kfw.de).

Julia Wulf
Rechtsanwältin

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