Nach einem ersten Treffen der großen Koalition nach der Sommerpause am Dienstagabend werden Verlängerungen der Corona-Maßnahmen sichtbar, um den Auswirkungen der nicht endenden COVID-19-Krise Einhalt zu gebieten.

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld soll für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, von 12 auf 24 Monate, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021, verlängert werden. Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 87 %, als auch die Sonderregelungen über den erleichterten Zugang sollen weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 gelten.

Die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeitenden sollen auch künftig bis zum 30. Juni 2021 von der Bundesagentur für Arbeit vollständig, ab dem 1. Juli bis höchstens 31. Dezember 2021 zur Hälfte erstattet werden.

Des Weiteren sollen zukünftig die staatlichen Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen bis Jahresende, anstatt nur bis Ende September ausgezahlt werden.

Aus dem Treffen ergab sich außerdem eine Neuerung bezüglich des Kinderkrankengelds für das Jahr 2020: gesetzlich versicherten Elternpaaren soll das Kinderkrankengeld fünf weitere Tage, Alleinerziehenden zehn weitere Tage gewährt werden.

Ferner soll die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020 ausgesetzt werden. Von der SPD wurde die Aussetzung der Frist sogar bis Ende März 2021 vorgebracht, stoß damit jedoch auf Kritik seitens der CDU, da eine so umfangreiche Verlängerung „vielfach zu Lasten der Gläubiger gehen und damit weitere Unternehmen gefährden“ würde.

Julia Wulf
Rechtsanwältin

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