Sozialrecht: Erstattungsfähigkeit von mehr als drei Kinderwunschbehandlungen
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2024 – L 16 KR 101/22 Hintergrund Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg beschäftigte sich vorliegend mit der Erstattungsfähigkeit von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, wenn zuvor bereits drei erfolglose Kinderwunschbehandlungen erfolgten.