Medizinrecht: Ambulante Zwangsbehandlung und der sogenannte „Krankenhausvorbehalt“
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.11.2024 – 1 BvL 1/24 Hintergrund Mit seinem Beschluss vom 26. November 2024 hat das Bundesverfassungsgericht eine wesentliche Entscheidung im Medizin- und Betreuungsrecht für verfassungswidrig erklärt. Konkret betrifft dies den sogenannten „Krankenhausvorbehalt“: