
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27. Januar 2025 – Az. 5 U 69/24
Hintergrund
In einem nordrhein-westfälischen Krankenhaus kam es bei einem Routineeingriff zu einem tragischen Behandlungsfehler mit tödlichem Ausgang. Eine 49-jährige Patientin wurde wegen menorrhagischer Beschwerden zur hysteroskopischen Ausschabung aufgenommen. Während des Eingriffs ordnete der anwesende Chefarzt die Verwendung von destilliertem Wasser zur intrauterinen Spülung an – obwohl medizinischer Standard in solchen Fällen die Anwendung von isotonischer Kochsalzlösung vorsieht. Die anwesende Oberärztin sowie eine Assistenzärztin setzten die Anweisung um, ohne ihr zu widersprechen oder Bedenken zu äußern.
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