
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 21.07.2022 – 2 AZR 130/21 (A), Pressemitteilung Nr. 28 vom 21.07.2022
Hintergrund
Die Beklagte betreibt u.a. ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus in Dortmund, bei dem die Klägerin bis Mitte 2014 als Hebamme beschäftigt war. Im Anschluss daran machte sie sich selbstständig. Im September 2014 trat die Klägerin aus der katholischen Kirche aus. Weiterlesen →