Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.10.2025 – Az. 8 AZR 300/24
Hintergrund
Der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist seit Jahrzehnten im europäischen Primärrecht verankert. Art. 157 AEUV verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich, diesen Grundsatz sicherzustellen. In Deutschland soll insbesondere das seit 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) dazu beitragen, bestehende Lohnunterschiede aufzudecken und rechtlich angreifbar zu machen.




