
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 06.12.2022 – 3 U 132/21
Hintergrund
Die Beklagte mietete ab Dezember 2009 von der Rechtsvorgängerin des Klägers Gewerberäume. Das Mietverhältnis wurde mit einer festen Laufzeit von zunächst drei Jahren abgeschlossen und verlängerte jeweils um ein Jahr, soweit es nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsende gekündigt würde.
Im Mietvertrag hatten die Parteien die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen des Objekts geregelt, deren Vornahme dem Mieter obliegen sollten. Weiterlesen →