Landgericht Frankenthal, Beschluss vom 23. Juli 2025, Az: 2 S 75/25
Hintergrund
Das Verfahren betrifft die Frage, in welchem Umfang ein Arzt einen privat versicherten Patienten über die Kosten einer geplanten Behandlung und insbesondere über deren Erstattungsfähigkeit der Kosten durch die private Krankenversicherung aufklären muss.
Konkret ging es in diesem Prozess um einen privat versicherten Patienten, der sich aufgrund von Beschwerden bei der Nasenatmung behandeln ließ. Ihm wurde eine Operation an der Nasenschleimhaut empfohlen, die anschließend auch durchgeführt wurde. Die hierfür entstandenen Kosten beliefen sich auf etwas mehr als 2.000 Euro. Weiterlesen →


