
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.04.2025 – 15 U 249/24
Hintergrund
Bei der Beklagten handelt es sich um die Wirtschaftsauskunftei Schufa, die Daten über drei unbestrittene, gegen den Kläger gerichtete Forderungen speicherte. Es handelte sich um Forderungen in Höhe von etwa 150 €, 428 € und 161 €. Die Forderungen wurden seitens des Klägers nach vorheriger Mahnung bzw. Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides jeweils mit einer Verzögerung von mehreren Monaten beglichen. Weiterlesen →