
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2023 – VII ZR 94/22, Pressemitteilung Nr. 51/2023
Hintergrund
Die Klägerin hat auf Grundlage eines Vertrages von November 2018 bis Januar 2019 Innen- und Außenputzarbeiten erbracht. Die Beklagten sind Eheleute, die als private Bauherren einen Neubau errichten ließen und für die Errichtung der erforderlichen Gewerke einzelne Bauunternehmer beauftragten. Weiterlesen →