Bundessozialgericht, Urteil vom 07.09.2023 – B 10 EG 2/22 R, Pressemitteilung Nr. 29/2023
Hintergrund
Zu Beginn der sogenannten Partnerschaftsbonusmonate war der Kläger des vorliegenden Falles erkrankt, wobei dies über das Ende seiner Lohnfortzahlung zeitlich hinaus ging. Nach Ende der Lohnfortzahlung erhielt der Kläger daher keinen Lohn mehr. Die zuständige Elterngeldstelle hob die erteilte Leistungsbewilligung hinsichtlich des Elterngelds Plus auf und stellte dem Kläger einen Rückforderungsbescheid über die Beträge, die ihm innerhalb der gesamten vier Monate, in denen er Elterngeld Plus bezogen hatte, ausgezahlt wurden, aus. Weiterlesen →