Datenschutzrecht: Beweislast für das Bestehen eines Schadens im Falle eines Schadensersatzanspruches
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2024 – 8 AZR 215/23 Hintergrund Zwischen den Parteien ist ein Anspruch auf Schadensersatz entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgrund eines Verstoßes gegen die Auskunftspflicht strittig.