Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. März 2025 – Az. III ZR 426/23
Hintergrund
Am 13. März 2025 entschied der Bundesgerichtshof über eine zentrale Frage im Gesundheitsrecht: Das Urteil betraf die Ausübung des Liquidationsrechts durch Krankenhäuser für wahlärztliche Leistungen gemäß § 17 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG). Seit Jahren war umstritten, ob Krankenhäuser wahlärztliche Leistungen eigenständig abrechnen können, ohne dass ein zusätzlicher Arzt-Zulassungsvertrag erforderlich ist.


