
Einen Beratungsschwerpunkt unserer Sozietät bildet das Insolvenzrecht, das auch Fragen zu der Restrukturierung und Sanierung umfasst.
So sind gerade in Krisenzeiten eines Unternehmens vielfältige und komplexe Fragestellungen zu klären. Eine erfolgreiche Restrukturierungs- und Sanierungsberatung erfordert neben der rechtlichen Expertise im Insolvenzrecht und vertieften Kenntnissen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht immer auch fundierte kaufmännische Erfahrungen und betriebswirtschaftliches Know-How. Diesem hohen Anspruch können wir durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer jeweils spezialisierten Fachanwälte und durch unsere langjährige Erfahrungen im Interim Management gerecht werden. So erstellen wir auch in schwierigen Situationen realisierbare Lösungskonzepte, die den rechtlichen Fragestellungen ebenso Stand halten wie den wirtschaftlichen Herausforderungen.
Vollumfängliche Unterstützung
Unternehmensführungen unterstützen wir bei sämtlichen Verhandlungen mit ihren Gläubigern, Banken, Lieferanten, Vermietern und Arbeitnehmern. Wir prüfen Haftungsrisiken mit dem Ziel, diese auf ein Mindestmaß zu reduzieren, und prüfen die Rechtmäßigkeit etwaiger Inanspruchnahme durch Gläubiger.
Chance für Neubeginn
Wenn eine Insolvenz unumgänglich ist, bereiten wir die Insolvenzanträge vor und erstellen die Insolvenzpläne. Dabei lassen wir uns stets von der Prämisse leiten, dass eine Insolvenz nicht zur Einstellung des Geschäftsbetriebes führen muss, sondern immer auch eine Chance für einen Neubeginn oder eine neue Ausrichtung darstellt. Wir bieten individuelle Beratung und Unterstützung, die die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens und der Branche ebenso berücksichtigen wie die rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Beratung von Gläubigern
Unsere Beratung richtet sich darüber hinaus auch an Gläubiger, deren Vertragspartner sich in der Krise befinden oder von einer Insolvenz betroffen sind. Gerade Lieferanten und Vermieter von Unternehmen in krisenanfälligen Sparten sollten sich ihre Rechte so frühzeitig wie möglich sichern. Neben der Beratung erstellen wir alle erforderlichen Verträge und überprüfen die genutzten Allgemeinen Geschäftsbestimmungen. Wir beraten Gläubiger vollumfänglich bezüglich ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten, machen Sicherungsrechte geltend und überwachen die Verwertung des Sicherungsgutes. Diese Rechte nehmen wir auch in Gläubigerversammlungen, Gläubigerausschüssen und Lieferantenpools wahr.
Zuletzt:
Eine Insolvenz eröffnet immer auch Chancen. Wir beraten Sie beim Erwerb von Unternehmensteilen oder der Betriebs- und Geschäftsausstattung aus der Insolvenzmasse.
- Beratung von Geschäftsführern und Unternehmen in der Krise
- Beratung von Gläubigern
- Verhandlung mit Gläubigern
- Erstellung eines Insolvenzplanes
- Erstellung eines Sozialplanes
- Erwerb aus der Insolvenz
- Geltendmachung von Sicherungsrechten
- Insolvenzrecht
- Minimierung des Ausfallrisikos
- Restrukturierung
- Sanierung
- Vorbereitung eines Insolvenzantrages
Unsere Fachanwälte und Anwälte mit dem Schwerpunktthema Insolvenzrecht
Terminvereinbarung: +49 228 908 728-0
Martin Röhrbein
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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