Handelsvertreterrecht

rnsp-logoDas Handelsvertreterrecht erfasst alle Rechtsfragen, die den Geschäftsbetrieb des Handelsvertreters und die Rechtsbeziehung zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen, für das der Handelsvertreter tätig ist, betreffen.

Die Regeln zum Handelsvertreterrecht finden sich in den §§ 84 ff HGB. Zwar enthalten diese Vorschriften ein umfassendes gesetzliches Regelwerk, welches dem Schutz des Handelsvertreters gegenüber den Interessen des wirtschaftlich als stärker angesehenen Unternehmens dienen soll, jedoch ist ein den Gegebenheiten angepasster schriftlicher Handelsvertretervertrag für beide Seiten stets von Vorteil.

Der Handelsvertretervertrag spielt vor allem für die Provisionsabrechnung und -zahlung, die wechselseitigen Pflichten, seine Beendigung und den Ausgleichsanspruch eine entscheidende Rolle zwischen Unternehmen und Handelsvertreter. Bei der Vertragsgestaltung, um die vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten im Sinne des Mandanten zu nutzen, stehen wir Ihnen zu Seite:

  • Erarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Buchauszugsansprüchen und Provisionsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsrückforderungen
  • Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen
  • Beratung und Unterstützung bei einseitiger oder einvernehmlicher Vertragsbeendigung
  • Beratung und Unterstützung bei Wettbewerbsverbot und unerlaubter Konkurrenztätigkeit

Versicherungsvertreterrecht

Das Versicherungsvertreterrecht überschneidet sich mit dem Handelsvertreterrecht, z.B. wenn es um Provisionsansprüche des Versicherungsvertreters gegenüber einem Versicherungsunternehmen geht. Auf den Versicherungsvertreter ist gem. § 92 HGB daher grundsätzlich das Recht der Handelsvertreter anzuwenden, jedoch mit einigen Besonderheiten, die insbesondere den Provisionsanspruch und dessen Entstehung sowie den Ausgleichsanspruch und dessen Berechnung betreffen.

Wir stehen Ihnen bei der Gestaltung von Versicherungsvertreterverträgen zur Seite, und sorgen dafür, dass durch unsere Erfahrung Streit und Kosten vermieden werden.

 

  • Erarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Versicherungsvertreterverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Buchauszugsansprüchen sowie Provisionsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsrückforderungen
  • Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen des Versicherungsvertreters und „Grundsätze“
  • Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen
  • Beratung und Unterstützung bei einseitiger oder einvernehmlicher Vertragsbeendigung
  • Beratung und Unterstützung bei Wettbewerbsverbot und unerlaubter Konkurrenztätigkeit

Unsere Fachanwälte und Anwälte mit dem Schwerpunktthema Handels- & Versicherungsvertreterrecht

Terminvereinbarung: +49 228 908 728-0

Dr. iur. Christoph Roos

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hagen Albus

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Claudia Lorig

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Aktuelles zum Thema Handels- & Versicherungsvertreterrecht

Handelsvertreterrecht: LG bejaht Handelsvertreterverhältnis

Landgericht Dortmund, Teilurteil vom 08.02.2017 – 10 O 12/16 Hintergrund Streitig zwischen den Parteien ist, ob ein Anspruch auf einen Buchauszug besteht, und überhaupt ein Handelsvertreterverhältnis vorliegt. Der Beteiligte (Name anonymisiert, folgend Beteiligter)...

mehr lesen