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Verbraucherschutzrecht: Widerrufsrecht von Deutschen Verbrauchern bei mit in der Schweiz ansässigen Unternehmen geschlossenen „Kauf- und Dienstleistungsverträgen“

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2024 – VIII ZR 226/22 Hintergrund Kläger ist ein in Deutschland ansässiger Verbraucher, der 2010 und 2013 mit einem in der Schweiz belegenen Unternehmen, dem Beklagten, über Fernkommunikationsmittel jeweils einen „Kauf- und Dienstleistungsvertrag“ schloss.