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Medizinrecht: Rekord-Schmerzensgeld nach schweren Behandlungsfehlern bei Geburt

Landgericht Göttingen, Urteil vom 14. August 2025 – Az. 12 O 85/25

Hintergrund

Im Zentrum des Falles steht ein heute neunjähriges Mädchen, das aufgrund grober Behandlungsfehler bei ihrer Geburt im Jahr 2016 schwerste körperliche und geistige Beeinträchtigungen erlitten hat. Die Geburt fand in einem Krankenhaus statt, dessen Träger nun vom Landgericht Göttingen zu einer besonders hohen Zahlung verurteilt wurde. Die Entscheidung knüpft an die medizinischen Versäumnisse an, die das Gericht als erheblich bewertet hat.

Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Göttingen sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zu. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um die bisher höchste Schmerzensgeldsumme, die dort ausgesprochen worden ist. Das Urteil erging am 14. August 2025 unter dem Aktenzeichen 12 O 85/21 und ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits kurz nach der Geburt zeigten sich schwerwiegende Probleme bei der Versorgung, die nach Darstellung des Gerichts ursächlich für den heutigen Zustand des Kindes sind. Die Neugeborene wurde nicht ausreichend überwacht und nicht hinreichend mit Sauerstoff versorgt. Auch der für solche Fälle spezialisierte Notdienst der Universitätsmedizin wurde nicht rechtzeitig angefordert.

Gründe

Nach der Überzeugung des Gerichts hätten die zuständige Hebamme und der behandelnde Arzt den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin erkennen müssen. Ein erforderlicher Notkaiserschnitt wurde jedoch nicht eingeleitet, obwohl die Situation dies nach den Feststellungen des Gerichts geboten hätte. Dieser Umstand wurde als grober Behandlungsfehler gewertet.

Auch nach der Entbindung bestanden nach Ansicht des Gerichts erhebliche Versäumnisse. Die Neugeborene wurde nicht ausreichend überwacht, und es erfolgte keine ausreichende Sauerstoffversorgung. Diese unterlassene Versorgung wurde im Urteil ausdrücklich als Fehler benannt, der zu den schweren Beeinträchtigungen beigetragen hat.

Hinzu kam, dass das Personal der beklagten Krankenhausgesellschaft den spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin nicht rechtzeitig informierte. Auch dieses Unterlassen sah das Gericht als erheblichen Behandlungsfehler an. Die Folgen dieser Fehler führten dazu, dass das Mädchen heute nicht ganz eigenständig essen kann, dauerhaft betreuungsbedürftig ist und keine Besserung ihres Zustands zu erwarten ist.

Bewertung

Schmerzensgelder in dieser Höhe sind ungewöhnlich und treten vor allem im Bereich des Medizinrechts auf. Neben der aktuellen Entscheidung finden sich nur wenige Fälle, in denen eine vergleichbare Summe zugesprochen wurde. So erhielt etwa ein Junge im Jahr 2021 vor dem Landgericht Limburg aufgrund eines Behandlungsfehlers mit schwersten Hirnschäden ebenfalls ein Schmerzensgeld von einer Million Euro.

Auch außerhalb des Medizinrechts kommt es nur in Ausnahmefällen zu so hohen Summen. Ein Beispiel ist die Entscheidung des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2017, bei der dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl wegen schwerer Persönlichkeitsverletzungen ebenfalls ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen wurde. Eine weitere medienwirksame, jedoch abgewiesene Klage betrifft die Forderung von 830.000 Euro einer Frau gegen das Erzbistum Köln wegen sexuellen Missbrauchs über die nun das Oberlandesgericht entscheiden muss.

Rechtsgrundlagen für das zugesprochene Schmerzensgeld sind § 280 Abs. 1 sowie § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 BGB. Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich der erlittenen körperlichen und seelischen Schäden und der Genugtuung für das erlittene Unrecht. Bei der Bemessung werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, darunter die Art der Verletzungen, deren Folgen und das Verschulden der Verantwortlichen. Das Landgericht teilte zudem mit, dass die gynäkologische Geburtsstation des betroffenen Krankenhauses inzwischen geschlossen wurde.

Lisa Horn

Rechtsanwältin für Medizinrecht

 

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