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Compliance: EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Corporate Sustainibility Reporting Directive (CSRD), EU, 2022/2464

Hintergrund

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) stellt einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung dar. Sie trat am 05. Januar 2023 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung nach den §§ 289b ff. des Handelsgesetzbuchs, die lediglich eine grundlegende nicht finanzielle Berichterstattung forderte. Die CSRD verfolg das Ziel, Nachhaltigkeitsaspekte mit der gleichen Bedeutung wie Finanzkennzahlen in den Lagebericht von Unternehmen zu integrieren, um eine nachhaltigere Unternehmensführung und eine höhere Transparenz gegenüber Investoren, Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit zu erreichen.

Mit der neuen Richtlinie wird die sog. nicht finanzielle Erklärung durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung ersetzt, was bereits symbolisch unterstreicht, dass Themen wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) nun gleichwertig zu finanziellen Kennzahlen behandelt werden sollen. Die CSRD soll auch den europäischen Binnenmarkt stärken, indem sie einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt und Unternehmen dazu verpflichtet, umfassender über ihre nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu berichten.

Aktuell ist die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Europäische Kommission hat im Februar 2025 Vorschläge für Änderungen im Rahmen des Omnibus-I-Paketes veröffentlicht, die eine Anpassung der ursprünglichen Regelung vorsehen. Zu diesen Änderungen gehören unter anderem Vorschläge, den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen zu verkleinern und die Fristen für die Implementierung der neuen Vorschriften zu verlängern.

Gründe

Die wesentliche Neuerung der CSRD im Vergleich zur vorherigen Regelung liegt in der Ausweitung des Anwendungsbereichs. Waren früher nur börsenorientierte Unternehmen und große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, sollen künftig alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und ein Großteil der kapitalmarktorientierten Unternehmen umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten. Damit folgt die CSRD dem Trend zu mehr Transparenz und Verantwortung in Bezug auf ESG-Aspekte, der insbesondere durch Investoren und die öffentliche Diskussion über die Auswirkung des Klimawandels und sozialer Ungleichheit an Bedeutung gewonnen hat.

Die Europäische Kommission hat jedoch im Zuge der geplanten Änderungsrichtlinie auch Vorschläge gemacht, um den Anpassungsaufwand für kleinere Unternehmen zu reduzieren. So soll die Berichtspflicht für Unternehmen der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre verschoben werden, und die Anforderungen für kleinere Unternehmen, die weniger als 1.000 Mitarbeiter haben, könnten lockerer gestaltet werden. Diese Änderung soll den Unternehmen mehr Zeit für die Implementierung der neuen Vorschriften verschaffen und gleichzeitig kleinere Unternehmen nicht überfordern, während große Unternehmen mit umfassenderen Ressourcen und einer größeren Verantwortung hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit weiterhin verpflichtet bleiben, detailliert zu berichten.

Bewertung

Die CSRD stellt zweifellos eine weitreichende und ambitionierte Reform der Unternehmensberichterstattung in Europa dar. Ein zentrales Element der Richtlinie ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, das Unternehmen dazu verpflichtet, sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken, die durch Nachhaltigkeitsaspekte wie den Klimawandel entstehen können, zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur berichten müssen, wie selbst die Umwelt und das soziale Gefüge beeinflussen, sondern auch, wie etwa Umweltvorschriften, Klimarisiken oder gesellschaftliche Entwicklung ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen können. Diese neue Sichtweise stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle und Risikomanagementprozesse grundlegend zu überdenken und Nachhaltigkeitsfaktoren als gleichwertige Grundlage für ihre strategische Ausrichtung zu integrieren.

Zudem ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD künftig nicht nur ein integraler Bestandteil des Lageberichts, sondern auch der externen Prüfungspflicht unterworfen. Dies erhöht die Relevanz und Verbindlichkeit der Berichterstattung und sorgt für eine objektive Kontrolle der angegebenen Informationen. Die europäische Ebene sieht vor, dass die Berichterstattung zunächst mit hinreichender Sicherheit zunächst nicht verpflichtend ist. Die geplante Änderung im Rahmen der Omnibus-I-Richtlinie, die die Prüfungspflicht auf begrenzte Sicherheit beschränken möchte, könnte hier zu einer Minderung der Verbindlichkeit führen.

Nicht zuletzt müssen Unternehmen, die der CSRD unterliegen, auch die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigen. Diese Verordnung verlangt, dass Unternehmen darlegen, in welchem Maße ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit ökologisch nachhaltigen Zielen im Einklang stehen. Die CSRD und die Taxonomie-Verordnung ergänzen sich dabei und tragen zu einem umfassenderen und stringenteren Nachhaltigkeitsrahmen bei. Diese Kombination aus detaillierter Berichterstattung und externer Prüfung bietet eine solide Grundlage für eine nachhaltigere Wirtschaftsweise, könnte aber insbesondere kleinere Unternehmen vor Herausforderungen stellen, wenn es um die Erhebung und Analyse der nötigen Daten geht.

Insgesamt stellt die CSRD einen bedeutsamen Fortschritt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar, da sie mehr Unternehmen zu einem aktiven, transparenten Umgang mit ökologischen und sozialen Themen anregt. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die geplanten Änderungen konkret ausgestaltet werden und inwiefern sie den Unternehmen weiterhin ermöglichen, die notwendigen Berichterstattungspflichten fristgerecht und in einer praktikablen Form umzusetzen. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie die Richtlinie in der Praxis wirkt und inwieweit sie dazu beiträgt, eine nachhaltigere und verantwortungsbewusstere Wirtschaft zu fördern.

Michael Derix

Rechtsanwalt für Compliance

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