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Medizinrecht: Hohes Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler bei der Geburt eines Kindes.   

Entscheidung des LG Göttingen vom 14.08.2025, Az. 12 O 85/21

Hintergrund

Vor dem Landgericht Göttingen klagte ein heute neunjähriges Mädchen, das infolge schwerer Fehler bei seiner Geburt schwerstbehindert ist. Das Kind wurde 2016 in einer Klinik geboren, in der weder die behandelnden Ärzte noch die Hebamme rechtzeitig auf den erkennbar kritischen Zustand während der Geburt reagierten.

Ein Notkaiserschnitt wurde unterlassen, die notwendige Sauerstoffversorgung nach der Geburt nicht konsequent durchgeführt, und auch der spezialisierte Baby-Notarzt wurde nicht hinzugezogen.

Durch diese Versäumnisse erlitt die Klägerin gravierende Schäden: Sie kann weder sprechen noch eigenständig essen, ist dauerhaft auf umfassende Pflege angewiesen und hat keine Aussicht auf Besserung. Mit ihrer Klage verlangte sie ein angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen ärztlicher Behandlungsfehler.

Gründe

Das Landgericht sah die Verantwortung klar auf Seiten des Krankenhauses.

Nach Auffassung der Richter handelte es sich um mehrere grobe Behandlungsfehler, die in ihrer Gesamtheit zu dem schweren Gesundheitsschaden führten. Entscheidend war, dass die Ärzte in einer erkennbaren Risikosituation nicht angemessen reagierten und die gebotenen Notfallmaßnahmen schlicht unterließen.

Das Gericht betonte, dass die Versäumnisse adäquat kausal für die eingetretenen Schäden waren und dass gerade in der Geburtshilfe höchste Sorgfaltspflichten gelten.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes stellte das Landgericht auf die außergewöhnlich schweren und lebenslangen Folgen ab. Neben dem Ausgleich für das erlittene Leid spielte auch der Gesichtspunkt der Genugtuung eine Rolle, da das Fehlverhalten nicht nur fahrlässig, sondern grob sorgfaltswidrig war. In der Abwägung gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass nur ein außergewöhnlich hohes Schmerzensgeld von 1.000.000 Euro dem Schweregrad des Schadens und der lebenslangen Belastung der Klägerin gerecht wird.

Bewertung

Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Signalwirkung. Mit der ausgesprochenen Summe hat das Landgericht Göttingen ein deutliches Zeichen gesetzt: Bei schwersten Geburtsschäden infolge grober ärztlicher Fehler sind Gerichte bereit, die Schmerzensgeldhöhe erheblich nach oben zu öffnen.

Für betroffene Patienten stärkt dies die rechtliche Position in ähnlich gelagerten Verfahren und könnte künftig auch in Vergleichsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen.

Für Kliniken und Ärzte bedeutet das Urteil hingegen eine klare Mahnung, organisatorische und medizinische Standards strikt einzuhalten, insbesondere in Notfallsituationen.

Ob die Entscheidung in dieser Höhe auch in einer möglichen Berufung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon markiert das Urteil jedoch einen bedeutsamen Schritt in der Entwicklung des deutschen Arzthaftungsrechts und dürfte die Diskussion über angemessene Schmerzensgeldhöhen weiter befeuern.

 

Lisa Horn

Rechtsanwältin

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