Hinweise der Landeskirchen und (Erz)Bistümer in NRW zur Teilerstattung von Kirchensteuer auf Abfindungszahlungen im Zuge eines Arbeitsplatzverlustes
Hintergrund
Wer Kirchensteuer zahlt, leistet einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben. Indes werden viele Kirchsteuerzahler als Folge der Pandemie durch den Verlust des Arbeitsplatzes betroffen. Dies mit erheblichen finanziellen Folgen. Nahezu alle evangelischen Landeskirchen und die katholischen (Erz)Bistümer in Nordrhein-Westfalen erstatten aus diesem Grund bei Abfindungszahlungen auf Antrag einen Teil der Kirchensteuer.
Dazu muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt an die zuständige Kirchensteuerstelle geschickt werden.
Kontaktdaten der Ansprechpartner
BISTUM AACHEN
Bischöfliches Generalvikariat
HA 4 – Finanzen/Vermögen/Verwaltung
Klosterplatz 7 | 52062 Aachen
Tel.: 0241 452-433 | Fax: -837
www.bistum-aachen.de
BISTUM ESSEN
Bischöfliches Generalvikariat
HA 2.1 – Haushalt und Rechnungswesen
Zwölfling 16 | 45127 Essen
Tel.: 0201 2204-485 | Fax: -505
hauptabteilung.finanzen@bistum-essen.de
ERZBISTUM KÖLN
Generalvikariat Abt. 701
Marzellenstraße 32 | 50668 Köln
Tel.: 0221 1642-1336 | Fax: -1429
steuerwesen@erzbistum-koeln.de
EVANGELISCHE KIRCHE IM RHEINLAND
Landeskirchenamt | Finanzen und Vermögen
Hans-Böckler-Str. 7 | 40476 Düsseldorf
Tel.: 0800 0001034 | Fax: 0211 4562-433
gem.KiStStelle@ekir-lka.de
Dr. iur. Christoph Roos
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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