Permalink

0

Arbeitsrecht: Arbeitgeber verweigert Zugang zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test

Arbeitsgericht Offenbach, Urteil vom 04.02.2021 – 4 Ga 1/21

Hintergrund

Als der Arbeitnehmer das Werksgelände betrat und die Durchführung eines PCR-Tests (Corona-Test) verweigerte, verwehrte sein Arbeitgeber den Zutritt. Der PCR-Test sei in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen gewesen.

Nach Ansicht des Arbeitnehmers sei dies jedoch nicht von der Betriebsvereinbarung gedeckt, noch sei es Gegenstand des Weisungsrechts. Zudem verstoße es gegen sein Recht auf Selbstbestimmung und stelle einen invasiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Der PCR-Test sei folglich unverhältnismäßig.

Der Arbeitnehmer strebte deshalb ein Eilverfahren auf Fortsetzung seiner Arbeitstätigkeit an.

Gründe

Das Arbeitsgericht Offenbach wies den Antrag bereits deshalb zurück, weil der Arbeitnehmer die Eilbedürftigkeit einer sofortigen Entscheidung nicht belegt habe. Ein besonderes, eiliges Beschäftigungsinteresse sei nicht erkennbar.

Der Arbeitnehmer kann nun gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berufung einlegen.

Bewertung

Das Arbeitsgericht wies den Antrag bereits wegen fehlender Eilbedürftigkeit zurück. Materiell bleibt dennoch fraglich, ob die Klage des Arbeitnehmers Erfolg gehabt hätte, was im Hinblick auf den aktuellen Verlauf der Pandemie höchst fragwürdig ist. Die Maßnahme, die der Arbeitgeber in diesem Fall ergriffen hat, würde zu einer Rückläufigkeit des Virus unter Aufrechterhaltung der Arbeitstätigkeit führen. Wie das Landesarbeitsgericht bei einer Berufung entscheiden würde, bleibt abzuwarten.

Dr. iur. Christoph Roos
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Lesen Sie mehr zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei unter www.rnsp.de.

Ihre Meinung interessiert uns!

Hinterlassen Sie uns ihr Feedback und diskutieren Sie mit uns über aktuelle wirtschaftsrechtliche Fälle aus den Bereichen Arbeitsrecht, Medizinrecht, Marken- und Designrecht sowie weiteren Themen. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.