Wir gratulieren unserer Kollegin, Frau Julia Wulf, zu der Berechtigung, aufgrund der nachgewiesenen, besonderen theoretischen Kenntnisse und den besonderen praktischen Erfahrungen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.
Wir gratulieren unserer Kollegin, Frau Julia Wulf, zu der Berechtigung, aufgrund der nachgewiesenen, besonderen theoretischen Kenntnisse und den besonderen praktischen Erfahrungen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.