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Arbeitsrecht: Mindestlohn steigt 2022 auf 10,45 EUR

Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 30.06.2020

Hintergrund

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015 hat die Mindestlohn-Kommission nun ihren dritten Bericht vorgelegt und wie zu erwarten einen neuen höheren Mindestlohn veranschlagt respektive empfohlen. Die Kommission tagt turnusgemäß alle zwei Jahre, um einen Anpassungsbedarf des Mindestlohns zu prüfen. Hierbei finden insbesondere Tarifentwicklungen Berücksichtigung. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,35 EUR brutto pro Zeitstunde. Bis zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn in mehreren Schritten wie folgt auf am Ende 10,45 EUR erhöht werden:

  1. zum 1. Januar 2021 auf 9,50 EUR
  2. zum 1. Juli 2021 auf 9,60 EUR
  3. zum 1. Januar 2022 auf 9,82 EUR
  4. zum 1. Juli 2022 auf 10,45 EUR

Nach nun erfolgter Übergabe des Berichts an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird dieser eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung in das Bundeskabinett einbringen.

Bewertung

Es ist schon bemerkenswert, dass sich die Mindestlohnkommission in Krisenzeiten für eine Erhöhung des Mindestlohns um insgesamt 12 % entscheidet. Während die deutsche Wirtschaft durch die Corona-Pandemie stark ins Straucheln gerät, die Arbeitslosenzahlen so stark steigen wie lange nicht und Arbeitgeber an ihre finanziellen Grenzen geraten, steigt der Mindestlohn ebenfalls so stark wie lange nicht. Politisch fordert die SPD jetzt bereits 12 EUR, und sie steht damit nicht an der Spitze derer, die mehr fordern.

Wo ist die Eigenverantwortlichkeit der Sozialpartner? Sie ist nicht zu sehen.

Am Ende wird der stete Anstieg des Mindestlohns in der aktuellen Situation für mehr Arbeitslosigkeit sorgen und so wohl kaum das Ziel verfolgen, dass die Bundesregierung mit ihren beschlossenen Hilfspakten ins Visier genommen hat: Die Stärkung der Deutschen Wirtschaft.

Julia Wulf
Rechtsanwältin

 

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