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Medizinrecht: Besseres Erkennen der Qualität von Pflegeheimen durch neues Verfahren

Bereits vor der Neuerung wurde – zurückführend auf das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28.05.2008 – eine Qualitätsprüfung von Pflegeheimen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen im Rahmen derer sog. „Pflegenoten“ an die einzelnen Pflegeheime verteilt wurden.

Dieses System war in der Vergangenheit allerdings häufiger Kritik ausgesetzt, da schwere Pflegemängel wie beispielsweise wundgelegene und vernachlässigte Patienten durch die herausragende Qualität einer anderen Komponente wie beispielsweise die Vielfalt des Speiseplans ausgeglichen werden konnten.

Mangels ausreichender Aussagekraft der Pflegenoten soll nun ein neues Qualitätssystem in der stationären Pflege etabliert werden, welches am 01.10.2019 in Kraft trat. Dieses zweistufige Modell löst somit die Pflegenoten ab und soll zu mehr Transparenz verhelfen.

1. Stufe

Im Rahmen der ersten Stufe findet eine Qualitätserhebung und -prüfung des Ist-Zustandes in den rund 13.000 Pflegeheimen in Deutschland statt. Diese soll bis Ende 2020 vollzogen worden sein. Für die Qualitätsprüfung liefern die Pflegeheime in zehn Bereichen im Rahmen eines internen Qualitätsmanagements selbst entsprechende Daten (beispielsweise Indikatoren wie die Mobilität der Bewohner, Sturzfolgen, Gewichtsverlust oder den Erhalt einer selbstständigen Lebensweise). Diese festgelegten Faktoren werden dann künftig bei jedem Bewohner zwei Mal im Jahr gemessen und einer Datenstelle gemeldet. Aus den gesammelten Daten wird sodann ein Durchschnitt errechnet, welcher für alle Pflegeheime gelten soll.

2. Stufe

Die zweite Stufe stellt die sogenannte externe Qualitätsprüfung dar. Diese besteht aus einer im 14-Monate-Rhythmus stattfindenden Prüfung der Pflegeheime durch Prüfer der gesetzlichen und privaten Krankenkassen vor Ort. Dabei wird die Qualität der einzelnen Pflegeheime zu 24 verschiedenen Aspekten geprüft. Außerdem findet eine Bewertung der Stimmigkeit und Vereinbarkeit aller gesammelten und erhobenen Daten statt. Weisen die Pflegeheime eine gute Qualität auf, werden die Überprüfungszeiträume verlängert und die Prüfung findet nur noch alle 24 Monate statt. Im Vergleich zur der internen Qualitätsprüfung ist der Katalog der maßgeblichen Faktoren bei der externen Prüfung umfassender. Zudem werden Gespräche mit den Heimbewohnern und Mitarbeitern abgehalten sowie eine Bewertung der Unterstützung von Mobilität und Selbstversorgung vorgenommen. Freiwillig können die Pflegeheime zusätzliche Ausstattungsmerkmale wie Zimmergröße oder Balkone angeben. Das Kriterium, mit welchen Ärzten ein Heim einen Versorgungsvertrag hat, wird auch nur freiwillig angegeben. Die Personalausstattung mit Pflegekräften soll erfasst, aber nicht als Qualitätsmerkmal abgefragt werden.

Ziel

Das Auffinden eines geeigneten Pflegeheimes sowie der Vergleich soll künftig einfacher werden. Im Gegensatz zu dem anfänglichen Pflegenotensystem sollen die Prüfer sich nun einen Tag vorher anmelden und jeweils neun Bewohner befragen und begutachten. Die Idee ist, dass den Prüfern neben diesen Aufgaben auch eine Beratungsfunktion zukommt.

Die Veröffentlichung der Daten soll es Pflegebedürftigen und deren Angehörigen erleichtern zu sehen, wie gut oder wie schlecht ein bestimmtes Pflegeheim bei den einzelnen geprüften Faktoren und Aspekten im Vergleich zum Durchschnitt abgeschnitten hat. Außerdem werden gefundene Qualitätsdefizite für jeweilige Prüfungsaspekte einzeln dargestellt, wodurch schwerwiegende Mängel künftig erkennbar sein werden. Von einer Gesamtbewertung wird allerdings abgesehen, da diese wissenschaftlich nicht möglich sei.

Dr. iur. Christoph Roos
Fachanwalt für Medizinrecht

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