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Arbeitsrecht: Neue EU-Regeln für bessere Mindestschutzstandards

EU-Kommission, PM vom 31.07.2019

Die Richtlinie (EU) 2019/1152:

Der Zweck der am 31.07.2019 in Kraft getretenen EU- Richtlinie 2019/1152 ist die Stärkung von Arbeitnehmerrechten durch Regeln für transparentere Arbeitsbedingungen. Der persönliche Anwendungsbereich der Richtlinie ist weit auszulegen. Besondere Aufmerksamkeit sollen Arbeitnehmer in neuen atypischen Arbeitsformen bekommen, die bisher nicht durch EU-Vorschriften geschützt waren. Zu diesen Arbeitsformen zählen insbesondere sog. „Nullstundenverträge“, Gelegenheitsarbeit, Hausarbeit, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinen sowie Arbeit über Plattformen.

Die Europäische Arbeitsbehörde:

Außerdem trat am 31.07.2019 die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde in Kraft.
Ziel dieser Etablierung ist die Sicherstellung der fairen und wirksamen Durchsetzung der EU-Vorschriften über die Mobilität der Arbeitnehmer und die Koordinierung der sozialen Sicherheiten der Bürger und Unternehmen der EU.

Nationalen Behörden sollen Instrumente zur Verfügung gestellt werden, die gemeinsame und konzentrierte Kontrollen ermöglichen, um dadurch etwaige grenzübergreifende Streitigkeiten rascher und effizienter zu lösen. Die Europäische Arbeitsbehörde wird die Mitgliedstaaten in Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität – insbesondere bei Fragen hinsichtlich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – unterstützen.

Bewertung:

Die Zahl der in einem Mitgliedstaat der EU lebenden und arbeitenden Europäer, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, hat sich in den letzten zehn Jahren nahezu verdoppelt. Sie liegt mittlerweile bei rund 17 Millionen. Die Mobilität in der EU ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden, welche durch eine effiziente Steuerung sowohl dem einzelnen EU-Bürger als auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugutekommt. Diese Freizügigkeit spiegelt eins der Kernanliegen der Europäischen Union wider und ist demnach zu begrüßen und vor allem durch stetige Entwicklung von zeitangemessenen Regeln zu fördern.

Dr. iur. Christoph Roos
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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