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Medizinrecht/Sozialrecht: Bundesregierung verabschiedet Entwurf für Terminservice-und Versorgungsgesetz

Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice-und Versorgungsgesetz – TSVG)

Hintergrund

Um die medizinische Versorgung aller versicherten Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und um das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken, ist es nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich,  „dass der Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung angemessen und flächendeckend sichergestellt ist“.Zu diesem Zwecke müssen insbesondere unangemessen lange Wartezeiten sowie ein Mangel an ärztlicher Versorgung im ländlichen Raum vermieden werden, so die Bundesregierung.

Aufgrund dessen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung auf den Weg gebracht.

Im Einzelnen enthält der Gesetzesentwurf folgende wesentliche Regelungen:

  • Die Aufgaben der Terminservicestellen sollen erweitert werden.  Diese sollen  täglich 24 Stunden erreichbar sein, und auch in Akutfällen eine unmittelbare ärztliche Versorgung vermitteln. Weiterhin sollen sie auch bei der Vermittlung zur dauerhaften ärztlichen Versorgung tätig werden.
  • Das Mindeststundenangebot der Vertragsärztinnen-und Vertragsärzte für die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter soll von 20 auf 25 Stunden die Woche erhöht werden, offene Sprechstunden sollen ausgeweitet werden. Zu diesem Zwecke sollen für die Ärztinnen und Ärzte zusätzliche Vergütungen gestattet werden.
  • Ärztinnen und Ärzte in ländlichen respektive strukturschwachen Räumen sollen Zuschläge erhalten, zugleich sollen die Zulassungssperren für Neuniederlassungen von Ärztinnen und Ärzte in ländlichen respektive strukturschwachen Regionen entfallen.
  • Die elektronische Patientenakte soll flächendeckend eingeführt werden.

Bewertung

Wie auch die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf klarstellt (Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung – Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 23.07.2018), sind die Neuregelungen im Hinblick auf eine „bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und der Patientenversorgung“ grundsätzlich zu begrüßen (S. 20). Fraglich erscheint indes, inwiefern die verpflichtenden Sprechstunden mit dem Prinzip der Selbstverwaltung vereinbar sind. Vielmehr liegt der Grund für die verlängerten Wartezeiten in den Versorgungsengpässen.

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