Bundestag-Drucksache 19/15

Hintergrund

Die Fraktion stellt fest, dass die parlamentarische Demokratie notwendiger Weise die Wahrnehmung, Äußerung und Geltendmachung verschiedener Interessen beinhalte.

Eine Interessenvertretung müsse jedoch stets transparent sein. Der Zugang zu den Entscheidungsträgern müsse grundsätzlich allen gleich offen stehen.

Durch die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters verfolgt die Fraktion das Ziel, Transparenz zu schaffen. Die Beeinflussung von Entscheidungsträgern soll kontrolliert werden und der Zugang zur Vortragung von Interessen durch Bürger soll erleichtert werden.

Ein Gesetz, Gesetz zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters, soll eingrenzen, wer von Transparenzpflichten und weiteren Bestimmungen betroffen ist.  Das Register soll durch den Bundesbeauftragten für politische Interessenvertretung geführt werden. Betroffen sollen von dem Gesetz diejenigen sein, die sich in signifikantem Umfang mit Bezug auf bundespolitische Entscheidungen engagieren.

Bewertung

Politik in transparenter Weise zu betreiben, im Sinne derjenigen, die das Parlament gewählt haben, ist zu begrüßen. Jedoch begegnet der Gesetzesentwurf aus rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten. Bereits verfassungsrechtlich erscheint er beispielsweise im Hinblick auf die Berufsfreiheit fragwürdig. Der Gesetzesentwurf erfordert umfangreiche Darlegungspflichten beratender Organisationen und Gremien. Auch beratenden Organisationen muss ein Schutz zugebilligt werden. Entscheidungen können nur nach sorgfältiger Abwägung getroffen werden. Diese kann nicht nur durch die öffentliche Diskussion erfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzesentwurf im Bundestag aufgenommen wird.