Bundesrat, BR-Drs. 190/17

Hintergrund

Das Land Saarland hat am 10. März 2017 im Bundesrat mit einem Entschließungsantrag für eine Verbesserung der Situation in der Pflege in deutschen Krankenhäusern plädiert.

Das Land Saarland stellt in seinem Antrag auf die steigende Zahl an Patienten, insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung, und kürzere Verweildauern in den Krankenhäusern ab. Die aktuelle Situation könne durch das vorhandene Pflegepersonal in den Kliniken nicht bewältigt werden.
Ergebnis sei ein Abnehmen der Qualität der Pflege und eine Verschärfung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte.
Pflegekräfte seien außerordentlicher Verantwortung ausgesetzt und werden nicht hinlänglich durch Maßnahmen der Politik in ihrer Situation unterstützt.
Es komme so aufgrund von Überbelastungen der Pflegekräfte zu höheren Risiken im Krankenhausalltag.

Bereits der internationale Vergleich zeige deutlich, dass Deutschland im Verhältnis der Pflegekräfte mit einer Pflegekraft pro 13 Patienten bspw. gegenüber den USA mit einem Verhältnis von eins zu 5,3 deutlich hinterherhinke.

Seit dem Jahr 1995 sei die Zahl der Pflegekräfte nicht weiter gestiegen, bei gleichzeitiger Steigerung der Fallzahlen. Auch die Einführung des DRG- Systems 2004 sei mitverursachend für eine stetige Problematisierung. Auch eine Häufung von altersspezifischer Multimorbidität wirke sich negativ auf den Status Quo aus.

Ausdrücklich fehle es an einer gesetzlichen Regelung zu Stellenplänen in Krankenhäusern.
Der Bundesrat trägt mit seinem Antrag der Bundesregierung dringlich an, auf der Ebene der DRG- Kalkulation eine angemessene Berücksichtigung von Personalkosten, insbesondere im Bereich der Pflege und sensitiver Bereiche herbeizuführen und Personalzahlen verbindlich festzuschreiben.

Zudem sollen die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Pflegestellenförderprogramms und des Pflegezuschlags beigebracht werden. In der Folge müsse eine deutliche Erhöhung der durch das Krankenhausstrukturgesetz geschaffenen Leistungen erfolgen.

Um ein abschließendes Ergebnis seitens der unter der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums arbeitenden Expertenkommission bis zum 01. Mai 2017 wird gebeten, um eine gesetzliche Umsetzung noch bis zum Ende der Legislaturperiode zu ermöglichen.

Bewertung

Der Antrag des Landes Saarland stellt die aktuelle Situation in Krankenhäusern relativ realistisch dar.
Diskutiert wird die zunehmende Verschlechterung und damit einhergehende Risikosteigerung im Gesundheitswesen seit vielen Jahren. Wie die Steller des Antrags zum Ausdruck bringen bzw. anklingen lassen, ist eine Änderung jedoch nur mit deutlicher gesetzlicher und finanzieller Unterstützung seitens des Staates möglich. Den Krankenhäusern sind die Hände im stetigen ökonomischen Kampf gebunden. Es bedarf somit eines Federstriches des Gesetzgebers, der aber eine für alle Seiten vertretbare Lösung finden muss. Ob dies möglich ist, bleibt abzuwarten.