Nach rechtskräftigen Feststellungen der EU-Kommission haben verschiedene LKW-Hersteller, u.a. Daimler, MAN, Iveco, Volvo / Renault, im Zeitraum zwischen 1997 bis 2011 Preisabsprachen über Bruttolistenpreise vorgenommen. Von den Preisabsprachen betroffen waren Lastkraftwagen zwischen 6 und 16 Tonnen (sog. „mittelschwere LKW“) sowie Lastkraftwagen über 16 Tonnen (sog. „schwere Lkw”), wobei es sich sowohl um Solofahrzeuge als auch um Sattelzugmaschinen handelte. Dies ist als möglicher Kartellverstoß zu bewerten, der Schadensersatzansprüche der Betroffenen auslösen dürfte. Denn die Kunden dieser Unternehmen dürften bei einem Kauf oder Leasing eines dieser Lastkraftwagen einen überhöhten Preis gezahlt haben.

 

Dazu hat das Landgericht Hannover bereits am 18.12.2017 festgestellt, dass derartige Schadenersatzansprüche in Betracht kommen können (LG Hannover, Urteil vom 18.12.2017, Az.: 10 O 8/17). Im Einzelfall kommt zunächst die Geltendmachung der Feststellung in Betracht, dass dem Käufer ein finanzieller Schaden entstanden ist. Es kann mit der Vorlage eines sog. wettbewerbsökonomischen Gutachtens auch zeitgleich die Bezifferung des konkret aus den unzulässigen Preisabsprachen entstandenen Schadens erfolgen.

 

Unsere Kanzlei vertritt Betroffene dieser Preisabsprachen gegen die Kartellanten bereits in verschiedenen gerichtlichen Verfahren. Wir können die Voraussetzungen für die mögliche Geltendmachung von Schäden Ihrerseits prüfen, insbesondere zunächst, ob die nicht verjährten Beschaffungsvorgänge der LKW von den Preisabsprachen überhaupt berührt worden sind. Wir können Ihnen zudem renommierte wettbewerbsökonomische Sachverständige und Gutachter vermitteln, die auf der Basis dieser Vorprüfung den Ihnen entstandenen Schaden konkret ermitteln und dokumentieren.

 

Soweit Sie überlegen, derartige Forderungen verfolgen zu wollen, kontaktieren Sie uns bitte. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Hagen Albus in unserem Leipziger Büro. Wir unterbreiten Ihnen vor einer etwaigen Beauftragung ein entsprechendes Kostenangebot, so dass Sie jederzeit in der Lage sind, vorab einzuschätzen, welche Aufwendungen auf Sie zukommen, falls Sie sich zu bestimmten konkreten Schritten zur Prüfung Ihres Anspruchs oder Durchsetzung Ihrer Forderung entschließen sollten.