Aufgrund der umfangreichen Herausforderungen, vor die die Corona-Pandemie Zahnärztinnen und Zahnärzte stellt, entschieden sich der Verbund der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in ihrem Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für eine Extravergütung. Die Entscheidung wird zudem von den Vertretern der Beihilfe getragen.

Das Beratungsforum dient der Klärung von Rechtsunsicherheiten in Gebührenfragen seitens des partnerschaftlichen Miteinanders von PKV, BZÄK und den Beihilfestellen des Bundes und der Länder. Sie wurde 2013 nach der Novellierung der GOZ ins Leben gerufen. Ein Gremium soll Fragen hinsichtlich Leistungsdefinitionen, der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung und der grundsätzlichen Auslegung der GOZ in Bezug auf Fragen der Abgrenzung und des Inhalts privatzahnärztlicher Leistungen dienen. Ziel ist es, eine einheitliche und einvernehmliche Rechtsklärung herbeizuführen.

Die Extravergütung soll unter anderem der Beschaffung von Schutzmaterial dienen. Aufgrund der aktuellen Pandemie kam es zu einer deutlichen Preiserhöhung von Schutzkleidung. Auch der Aufwand, der hinsichtlich der einzuhaltenden Hygienestandards betrieben werden muss, ist erkennbar gestiegen. Mehrkosten, die mit der Beschaffung verbunden sind, sollen somit erstattet werden.

Zahnärzten ist es daher ab sofort möglich, eine Corona-Hygiene-Pauschale i. H. v. 14,23 EUR pro Sitzung abzurechnen. Die Regelung dieser Extravergütung ist vorerst bis zum 31. Juli 2020 befristet.

Die Regelung ergibt sich aus der Gebührenordnung für Zahnärzte Nr. 3010 analog.

Die zahnärztliche Versorgung soll auf diesem Wege sichergestellt werden.

Dr. iur. Christoph Roos
Fachanwalt für Medizinrecht

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