Der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther, gab eine Erklärung zu den Plänen der Bundesregierung hinsichtlich einer Corona-Prämie für die Altenpflege von bis zu 1.500 EUR ab, die aus den Beiträgen zur Pflegeversicherung gezahlt werden sollte.

Der Bonus i. H. v. 1.500 EUR solle eine gesamtgesellschaftliche Anerkennung darstellen. Diese müsse dementsprechend auch aus Steuermitteln finanziert werden. Die Höhe des Bonus stünde aber nicht im Verhältnis zur erbrachten Leistung. Diese könnten gar nicht angemessen gewürdigt werden.

Die Zahlung des Bonus aus der Pflegeversicherung würde allerdings keine gerechte Zahlung darstellen. Die Zahlung würde schließlich auf Kosten der Beitragszahler erfolgen. Es käme somit zu einer Belastung der Beitragszahler, die ein geringeres Einkommen haben als eine ausgebildete Pflegefachkraft.

Hinzu käme, dass aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie viele Menschen um ihre Arbeitsstellen und somit auch um ihre Existenzgrundlage bangen würden. Die Zahlung des Bonus aus ihren Beiträgen zur Pflegeversicherung würde dann nur eine zusätzliche Belastung der Menschen darstellen.

Sollten die Pflegebeiträge ansteigen, könnte der Erhalt der Arbeitsplätze gefährdet werden. Es käme zu einer wirtschaftlichen Belastung aufgrund von Sozialbeiträgen. Diese würden dann die Grenze von maximal 40 Prozent überschreiten. Ein solches Überschreiten stelle eine Belastung der Wirtschaft bei einem Neustart nach der Corona-Pandemie dar.

Zusätzliche Belastungen der Beitragszahler müssten vermieden werden. Ein Bonus solle nicht zu Lasten der Pflegeversicherung finanziert werden. Stattdessen sollen vorhandene Gelder, die für das Pflegepersonalstärkungsgesetz vorgesehen sind, verwendet werden.

684 Millionen Euro würden jährlich von der Gesetzlichen und der Privaten Pflegeversicherung für die Schaffung neuer Pflegestellen gezahlt. 2019 seien aber nur ca. 10 Prozent dieser Mittel verwendet worden. Zurückzuführen ist dies darauf, dass nicht alle Stellen besetzt werden könnten. Es bliebe also immer noch ein Restbetrag i. H. v. über 600 Millionen Euro. Diese könnte für die Finanzierung eines Bonus verwendet werden. So müsse nicht in die Beiträge für die Pflegeversicherung eingegriffen werden. Florian Reuther begründet seinen Vorschlag zudem mit der derzeit negativen Verzinsung. Das Geld könne besser genutzt werden. Die Unterstützung der Schaffung neuer Pflegestellen würde durch die Nutzung des Restbetrags aus den Jahren 2019 und 2020 nicht gefährdet werden.

Dr. iur. Christoph Roos
Fachanwalt für Medizinrecht

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