Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.05.2020 – 1 V 1286/20 AO

Ein Einzelgewerbetreibender eines Reparaturservices in Nordrhein-Westfalen erlitt durch die Corona-Krise einen massiven Einbruch seiner Arbeitsaufträge. Aufgrund dessen beatragte er die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Konto des Betroffenen wurde jedoch schon vor der gegenwärtigen Krise mit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung belastet, da sich bei ihm erhebliche Umsatzsteuerschulden angehäuft hatten.
Als ihm die Soforthilfe gewährt wurde und das Geld auf sein Konto überwiesen wurde, verweigerte seine Bank ihm deshalb die Auszahlung jener Finanzmittel.

Die Bank argumentierte, bei der Corona-Soforthilfe handele es sich nicht um von der Pfändung geschützte Sozialleistungen. Der Betroffene strebte daraufhin eine einstweilige Anordnung an, damit ihm die volle Soforthilfe ausgezahlt wird. Das Finanzamt widersprach dem Antrag mit der Begründung, dass nicht nachvollzogen werden kann, ob die finanziellen Einbußen nicht auf die Zeit vor der Corona-Krise zurückzuführen sind. Darüber hinaus hätte er einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen sollen.

Das Gericht hingegen entschied für den Betroffenen: Die Soforthilfe diene der Überbrückung von Liquiditätsengpässen seit dem 01.03.2020 und erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage des Selbstständigen. Die Überprüfung, ob die finanzielle Situation des Antragstellers schon vor der Krise notdürftig war, obliegt nicht den Gläubigern, sondern denjenigen, die die Soforthilfe bewilligen. Zudem sei ein Antrag auf Pfändungsschutz, wie das Finanzamt nahegelegt hatte, den Betroffenen aufgrund der aktuellen Bearbeitungszeit nicht zumutbar.

Nach dem Finanzgericht wird die Corona-Soforthilfe für einen Zeitraum von drei Monaten bewilligt. Dem Betroffenen wurde die Hilfe am 27. März gewährt, mithin kann er bis zum 27. Juni darauf zugreifen. Das Finanzamt wird im Gegenzug verpflichtet, seine Forderungen für jene drei Monate auszusetzen.

Julia Wulf
Rechtsanwältin

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