Bundestag-Drs. 18/11279

Hintergrund

Die Bundesregierung stellt fest, dass die Nutzung von Online-Dienstleistungen Risiken im Hinblick auf Betrug oder Identitätsdiebstahl aufgrund mangelnder Prüfungssicherheit der Identität birgt.

2010 hatte die Einführung des Personalausweises mit elektronischem Aufenthaltstitel die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises, eID-Funktion, eingeführt. Diese ermöglicht die Sicherstellung der Identitätsprüfung bei Online-Dienstleistungen von Unternehmen und Behörden, bei denen ein hohes Vertrauensniveau gefordert ist (ausgehend von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und der Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73, L 23 vom 29.1.2015, S. 19; L 155 vom 14.6.2016, S. 44)). Technisch beruht das System auf einer Zwei-Faktor-Authentifizierung und ermöglicht eine sichere Identifikation des Gegenübers.

Die große Koalition verfolgt das Ziel des Ausbaus der Nutzung der bereits 2010 eingeführten eID-Funktion. Die Bundesregierung stellt fest, dass die benannte Funktion bei zwei Dritteln der seit 2010 mit dem System ausgestatteten und ausgefertigten 51 Millionen Ausweise deaktiviert ist. Auch seitens der Unternehmen werde die Funktion nicht hinreichend genutzt.

Grund für das Ausbleiben der Nutzung sei der komplizierte Aktivierungsvorgang für die Funktion. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises will die Bundesregierung im Einklang mit dem Koalitionsvertrag und dem Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ die Nutzung der eID-Funktion ausbauen.

Gezielt sollen gesetzliche Hürden abgebaut werden und so eine flächendeckende Nutzung der eID-Funktion realisiert werden. Zudem soll das Gesetz die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und die Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG umsetzen. Des weiteren soll die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen vereinfacht und weitere Korrekturen am Pass-und Personalausweisrecht vorgenommen werden.

Bewertung

Die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises war, wie die Bundesregierung feststellt, nicht erfolgreich. Jedoch ist abzuwägen, ob eine solche Förderung in jeder Hinsicht zu begrüßen ist. Seitens der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern gibt es harsche Kritik gegenüber diesem Gesetzesvorstoß. Insbesondere die obligatorische Aktivierung der Funktion wird kritisiert. Nach Meinung der Konferenz solle dem Bürger die Entscheidung für oder gegen die Verwendung der Funktion selbst überlassen werden. Zudem wird gefordert die Ausgabe organisationsbezogener Berechtigungszertifikate an strenge Voraussetzungen zu knüpfen.

Es zeigt sich, das die Forderungen nach Digitalisierung seitens des Gesetzgebers noch nicht den Anforderungen an Datenschutz und Interessen der Bürgerinnen und Bürger angenähert worden sind. Es bleibt abzuwarten, ob nach Beschluss des Bundesrates und späterer Verkündigung des Gesetzes in der Realität dann wirklich eine Nutzung der Funktion erfolgen wird.