Im März 2020 war bereits die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten von 6.300 € pro Kalenderjahr auf 44.590 € erhöht worden. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe kürzen die vorgezogene Altersrente nicht.

Grund für diese enorme Anhebung war im Rahmen der Corona-Pandemie der gestiegene Bedarf besonders an medizinischem Personal, aber auch der durch Erkrankungen und Quarantäneanordnungen ausgelöste Personalmangel in anderen Wirtschaftsbereichen. Durch diese Regelung soll die vereinfachte Wideraufnahme der Beschäftigung nach Renteneintritt erreicht werden.

Da für das Jahr 2021 noch keine Besserung der Lage in Sicht ist, gilt auch für dieses Jahr eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine nochmals erhöhte Grenze von 46.060 €. Für das Jahr 2022 wird vermutlich wieder die übliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € gelten.

Diese erhöhte Hinzuverdienstgrenze gilt für alle, die vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen. Unbeachtlich ist, ob sie bereits eine Altersrente beziehen oder erst dieses Jahr in Rente gehen werden.

Julia Wulf
Rechtsanwältin