Pressemitteilung Bundesregierung vom 20.05.2020

Hintergrund

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Diese Miss­stän­de sind un­wür­dig und ge­fähr­lich. Wir wol­len sie schnell und gründ­lich be­he­ben” – so äußerte sich der Minister im Hinblick auf die festgestellten Missstände in der Fleischbranche und die beabsichtigten Gegenmaßnahmen.

Nachdem in letzterer Zeit vermehrt Corona-Fälle in Schlachthöfen auftraten und in diesem Zusammenhang erneut Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche in die Kritik kamen, hat die Bundesregierung Eckpunkte eines „Arbeitsschutzprogramm[s] für die Fleischwirtschaft“ beschlossen.

Das zehn Eckpunkte umfassende Papier betrifft die rund 200.000 Beschäftigten dieser Branche in Deutschland.

Inhaltlich hat die Bundesregierung folgendes beschlossen:

  1. Effektuierung des Arbeitsschutzes und der Kontrolle getroffener Arbeitsschutzmaßnahmen durch zuständige Behörden
  2. Prüfung, wie dauerhaft Schutzstandards bei allen Formen der Unterbringung von Arbeitskräften gewährleistet werden können
  3. „Ab dem 1. Januar 2021 soll das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft im Sinne des § 6 Absatz 10 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein.“ – bedeutet: keine Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen mehr – Stichwort: Abschaffung eines sog. „Sub-Sub-Subunternehmertum“ (Hubertus Heil)
  4. Informationspflicht über Einsatz und Wohnort eingesetzter ausländischer Arbeitskräfte gegenüber zuständiger Behörde
  5. Finanzielle und rechtlicher Absicherung des Projekts „Faire Mobilität“
  6. Einführung einer verpflichtenden digitalen Zeiterfassung
  7. Verdopplung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz von 15.000 EUR auf 30.000 EUR
  8. Überprüfung, ob hinreichende Absicherung für Unfall-und Gesundheitsrisiken bei Beschäftigten der Branche besteht
  9. Ausweitung von Informationen über Infektionen ausländischer Arbeitskräfte gegenüber zuständigen Botschaften
  10. Auflegen einer Studie zur „Durchsetzung rechtlicher Regelungen in der Fleischwirtschaft“ durch BMAS und BMEL

Bewertung

Für sich genommen entfalten die durch die Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte erstmal keine Rechtsverbindlichkeit. Klar ist jedoch mit dem Beschluss, welche Gesetzesentwürfe in absehbarer Zeit zu erwarten sind.

Besonders kritisch zu würdigen ist Punkt 3 des Programms. Es erscheint fraglich, ob eine solche gesetzliche Regelung verfassungsgemäß ist. In Streit stünden hier insbesondere die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, die Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG und der Allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Entsprechend harsche Kritik kam bereits seitens des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft und seitens der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) (siehe dazu unter anderem die Berichterstattung des Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronakrise-regierung-will-sub-sub-unternehmertum-in-der-fleischindustrie-beenden/25846606.html). Auch wirtschaftlich stellt eine solche Regelung enorme Herausforderungen da, insbesondere im internationalen Vergleich.

An dem Willen zur Durchsetzung von Schutzstandards, auch hinsichtlich von Hygienebestimmungen ist keine rechtliche, aber auch keine praktische Kritik zu üben.

Insgesamt gilt es nun abzuwarten, welche Entwürfe alsbald in ein Gesetzgebungsverfahren gelangen.

Julia Wulf
Rechtsanwältin

Unsere Fachanwälte in Bonn betreuen seit vielen Jahren sowohl Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite zu allen entscheidenden arbeitsrechtlichen Fragen. Lesen Sie mehr zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei unter www.rnsp.de