Pressemitteilung Bundesregierung vom 24.06.2020

Hintergrund

Als weiteren Bestandteil des Konjunkturpaktes hat das Bundeskabinett ein 500 Millionen Euro schweres Förderprogramm beschlossen, das kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe unterstützen und stärken soll und so wegen der Corona-Pandemie gefährdete Ausbildungsplätze sichern soll. Das gesamte Programm ist für die Jahre 2020 und 2021 geplant und soll für Betriebe mit einer Größe von bis zu 249 Beschäftigten gelten.

Das Programm gründet  auf einer finanziellen Förderung und enthält folgende Eckpunkte:

  1. 2000,- EUR erhält jeder Ausbildungsbetrieb für einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag.
  2. 3000,- EUR erhält jeder Ausbildungsbetrieb für einen zusätzlich geschaffenen und auch abgeschlossenen Ausbildungsvertrag.
  3. 3000,- EUR erhält jeder Ausbildungsbetrieb für die Übernahme eines Auszubildenden aus einem pandemiebedingt insolventen Betrieb.
  4. Übernahme von 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb für Auszubildende und Ausbilder keine Kurzarbeit anmeldet und seine Aktivität fortsetzt. Die Übernahme wird jeweils für die Monate gewährt, in denen ein Betrieb einen Arbeitsausfall von zumindest 50 % hat. Zusätzlich soll diese Maßnahme bis zum 31. Dezember 2020 befristet sein.
  5. Unterstützung von Betrieben, die Auszubildende übernehmen, pandemiebedingt die Ausbildung aber nicht fortsetzen können. Diese Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2020 befristet sein.

Die Betriebe müssen eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Bewertung

Grundsätzlich sind Fördermaßnahmen für den Arbeitsmarkt zu begrüßen. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit die veranschlagten Summen tatsächlich von Ausbildungsbetrieben abgerufen werden. Regelmäßig können die Beträge nicht die Kosten für einen Ausbildungsplatz absichern. Nun ist das weitere Verfahren bis zur rechtlichen Verbindlichkeit abzuwarten.

Dr. iur. Christoph Roos
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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