Bundestag: BT- Drs. 18/8241 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); BT- Drs. 18/8724 (DIE LINKE)
Hintergrund
Die Abgeordneten und die Fraktionen sehen einer stetigen Veränderung des Arbeitsmarktes entgegen. Sie sehen einen steigenden Willen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Zeitsouveränität. Es gehe dabei darum, die Erwerbstätigkeit den Anforderungen des Privatlebens mehr anzupassen. Es sei geboten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruflich zu entlasten, um mehr Zeit für Familie und soziales Engagement zu ermöglichen.
Die Arbeitszeiten sein stetig gestiegen und die Belastung durch dauernde Erreichbarkeit und berufliche Aufgaben am Wochenende angewachsen.
Nach Angaben der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN seien nur 50 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitszeitumfang zufrieden.
Nach Auffassung beider Fraktionen sei eine umfassende Regulierung notwendig, um Probleme des Arbeitsmarktes in den Griff zu bekommen.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern einen Zuwachs des Mitspracherechts von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Fragen des Umfangs, der Lage und des Ortes der Erwerbstätigkeit. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz soll ein Vollzeitkorridor mit Wahlarbeitszeiten geschaffen werden, dessen Zeiten im Bereich von 30 bis 40 Stunden liegen soll. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen so bedarfsgerecht ihre Arbeit einteilen können. Zudem soll ein Rückkehrrecht in die Vollzeittätigkeit nach Teilzeit- Erwerbstätigkeit geschaffen werden. Nach Auffassung der Abgeordneten und der Fraktion sollen Betriebs- und Personalräte bei der Menge und Zielsetzung von Arbeit mitbestimmen. Das Arbeitsschutzgesetz soll um eine konkretisierende Verordnung ergänzt werden, die ein Werkzeug zur Findung von Lösungen gegen Stress durch ständige Erreichbarkeit und Arbeitsverdichtung an die Hand gibt. Ebenso sollen weitere Maßnahmen im Hinblick auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit starren oder wenig geregelten Arbeitszeiten umgesetzt werden.
DIE LINKE setzt sich mit ihrem Antrag für eine Reduzierung der zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden pro Woche ein. Diese Reduzierung soll mit einem Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit und einem zeitnahen Ausgleich von Mehrarbeit einhergehen. Es sollen Maßnahmen gegen Stress ergriffen werden. Wie auch BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordert DIE LINKE ein Rückkehrrecht nach Teilzeit- Erwerbstätigkeit, ebenso mehr Einfluss von Betriebs- und Personalräten. Atypische Arbeitszeiten sollen reduziert werden.
Bewertung
Sowohl BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN als auch DIE LINKE fordern mit ihren Anträgen im deutschen Bundestag umfangreiche Änderungen der zeitlichen Dimension der Arbeitswelt. Grundsätzlich erscheint es richtig, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern flexiblere Möglichkeiten zu bieten, um dadurch eine höhere Zufriedenheit zu schaffen.
Entscheidend müssen sich die Fraktionen aber die Entwicklungen des Arbeitsmarktes und der stetig fortschreitenden Internationalisierung stellen. Die Argumentationen laufen auf abstrakter Ebene ab. Es wird im Sinne von Arbeitnehmern sein, den Arbeitsmarkt in Deutschland zu sichern.
Nicht zuletzt können Arbeitsplätze nur durch Leistung und gemeinsames Arbeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an einem Strang gesichert werden. Allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht der Weg zu Arbeitsplätzen mit mehr oder mit weniger Intensität offen.
Die Arbeitswelt steht zweifelsohne unter Druck. Aber müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer überlegen, wie sie ihre Position halten können, um Arbeitsplätze nicht zu gefährden.