Arzthaftungsrecht

; Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arzthaftungsrecht

 

Arzthaftungsrecht

Fehler passieren, auch in der Medizin. Nicht jede Operation verläuft so, wie es sich der Patient wünscht. Oft bleiben Schmerzen oder gar Bewegungseinschränkungen zurück. Viele müssen sich erneut operieren lassen oder suchen gar vergeblich Ärzte, die ihnen zu dem gewünschten Behandlungserfolg verhelfen.

Ist dieser Verlauf schicksalhaft oder beruht er auf einem Fehler des behandelnden Arztes? Wir helfen Ihnen, diese Frage zu klären. Dabei vertreten wir sowohl Patienten auch als Ärzte, weil wir überzeugt sind, dass beide Seite davon profitieren.

Der Arzt schuldet dem Patienten regelmäßig nur eine fachgerechte, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Behandlung, keinen Behandlungs– oder Heilerfolg. Allein der Misserfolg einer Behandlungsmaßnahme begründet deshalb keinen Behandlungsfehler.

Jährlich werden ca. 12.000 vermutete Arzthaftungsfälle durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern bewertet. Allerdings wird nur in 2/3 der beantragten Fälle eine Entscheidung getroffen, die anderen Fälle erledigen sich auf anderem Wege. Nur in ca. 30 % der Entscheidungen wird ein Behandlungsfehler festgestellt, wobei ein Teil davon wiederum mangels Kausalität zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Schaden keinen Anspruch des Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld begründet.

Mit anderen Worten: lediglich in ca. 16 % der Fälle, die von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern auf Behandlungsfehler überprüft werden, wird auch ein Behandlungsfehler festgestellt.

Dabei sind aber nicht die Fälle erfasst, die ohne Einschaltung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen außergerichtlich oder gerichtlich überprüft werden. Und es sind auch nicht die Fälle erfasst, bei denen ein Behandlungsfehlervorwurf erst gar nicht erhoben wird.

 

Fachkompetenz im Arzthaftungsrecht

Wir sind ein Team von drei Fachanwälten für Medizinrecht, die über langjährige Erfahrungen in Arzthaftungsprozessen verfügen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit bei uns angestellten, praxiserfahrenen Ärzt*innen und Zahnärzt*innen verfügen wir auch über das spezielle Fachwissen, um einen Behandlungsfehler feststellen zu können. Wir sind sehr erfolgreich, bereits außergerichtlich Ansprüche für den Patienten durchzusetzen bzw. Ansprüche gegen den Arzt/Krankenhaus abzuwehren, so dass ein langwieriger Gerichtsprozess häufig vermieden werden kann.

Unsere Anwälte mit dem Schwerpunktthema Arzthaftungsrecht

Terminvereinbarung: +49 (0) 228 908 728-0

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