Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG)

Hintergrund

Die Bundesregierung sah sich der gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgabe der Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung gegenübergestellt. Die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und an das Pflegepersonal haben sich durch demographische und epidemiologische Entwicklungen und Veränderungen in den Versorgungsstrukturen verändert.

Die Bundesregierung stellt das Steigen der Lebenserwartung, der chronischen Erkrankungen, der Multimorbidität und der Zahl demenziell und psychisch erkrankten Menschen fest.

Diese Veränderungen wirken sich erheblich auf die Pflegeberufe aus und müssen bei der Vermittlung der beruflichen Fähigkeiten Berücksichtigung finden, so die Bundesregierung.

Nach Auffassung der Bundesregierung sei es geboten, im Rahmen der Pflegeausbildung Kompetenzen zur Pflege aller Altersgruppen in allen Pflegesettings zu vermitteln und so die Ausbildung an den pflegewissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Diese Reform solle auch die Sicherung von Fachkräften fördern. Ziel der Reform solle damit die zukunftsgerechte Weiterentwicklung der Pflegeberufe, die attraktivere Gestaltung des Berufsfelds und die inhaltliche Qualitätsverbesserung sein. Die Bundesregierung verfolgt die Schaffung eines modernen, gestuften, durchlässigen Pflegebildungssystems, angepasst an die veränderten Anforderungen – offen für eine zukünftige Weiterentwicklung.

Zu diesem Zweck sollen die bisherigen drei Ausbildungswege der Altenpflege, der Gesundheits-und Krankenpflege und der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Damit besteht keine Dreigliederung der Pflegeberufe. Parallel zur Ausbildung soll eine gesetzliche Grundlage für eine hochschulische Pflegeausbildung geschaffen werden. Hierdurch soll der Wechsel zwischen den Pflegeberufen möglich und weitere Einsatz-und Aufstiegsmöglichkeiten ermöglicht werden. Zusätzlich soll der Ausbildungsweg in ein Fort-und Weiterbildungssystem eingepasst werden. Ergebnis dieser Änderung soll die Durchlässigkeit zwischen den Berufen sein.

Die Reform führt zu Ausbildungsmehrkosten in Höhe von 322 Millionen Euro. Bisher betrugen die Kosten 2,41 Milliarden Euro.

Die Regelung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Bewertung

Das Vorhaben der Bundesregierung, Pflegeberufe zu sichern und den gewachsenen Anforderungen in Folge des demographischen Wandels und stetig besserer gesundheitlicher Versorgung anzupassen, ist grundsätzlich zu begrüßen.

Eine Erneuerung war nach der letzten Reform zum 1. Januar 2004 wie damals  zum bis dahin geltenden Krankenpflegegesetz von 1985 erforderlich.

Nun lautet die neue Berufsbezeichnung generell Pflegefachfrau/Pflegefachmann.

Die Aussicht auf Erfolg eines akademischen Weges ist abzuwarten. Den für die Gesellschaft so erforderlichen und im höchsten Maß zu achtenden Beruf der Pflegekräfte zu fördern und attraktiver zu gestalten ist erforderlich und gesellschaftspolitisch richtig und wichtig. Jedoch begegnen auch Absolventen eines akademischen Berufsweges der Realität des Arbeitsmarktes. Hier besteht grundlegender Nachholbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen. Einem akademischen Ausbildungsweg werden auch höhere Gehaltsforderungen folgen, diese müssen gedeckt werden. Träger hierfür scheinen nicht ersichtlich. Bei bereits hohen Kosten für die Pflege scheint es zweifelhaft, hier den Absolventen Chancen bieten zu können. Letzten Endes muss in der Praxis auch der Bedarf an „akademischen Arbeitskräften“ bestehen. Eine Gleichwertung der unterschiedlichen Pflegeberufe wird durch die Vereinheitlichung zu erwarten sein. Jedoch scheint es äußerst fraglich, ob die neue Ausbildung auch Fachkompetenz stärkt, wenn eine Spezialisierung zum einen freiwillig und zum anderen nur über den Zeitraum von einem Jahr erfolgt. Den Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern wird Fachwissen fehlen, dass sie in ihren beruflichen Einsatzgebieten dann erst erlernen können und müssen.

Der Pflegemarkt ist groß und wird größer.