Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)

Hintergrund

Ausgehend  von einer positiven Wirkung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes und seiner Einführung im Achten Buch Sozialgesetzbuch sieht sich die Bundesregierung nach 25 Jahren veränderten Anforderungen an den Kinder-und Jugendschutz gegenübergestellt. Durch ein Gesetz zur Stärkung von Kinder und Jugendlichen soll Veränderungen abgeholfen werden.
Bereits der 14. Kinder-und Jugendbericht habe ausgewiesen, dass Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche nicht mehr gewährleistet ist (Bundestag-Drs.: 17/12200, S. 53).
Das Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftlichen und selbstbestimmten Persönlichkeit müsse durch mehr Teilhabe und bessere Leistungsangebote, insbesondere aber auch durch den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleistet werden, so die Bundesregierung. Zudem müsse die Jugendhilfe effektiver und leistungsfähiger gestaltet werden.
Kindern und Jugendlichen sollen bessere Beratungszugänge und Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten ermöglicht werden. Durch die gesetzliche Festschreibung eines uneingeschränkten Beratungsanspruchs und die Einrichtung einer Ombudsstelle als externe und unabhängige Anlaufstelle soll dies erreicht werden.
Familiensituationen sollen gestärkt und Pflegekindern mehr Sicherheit gegeben werden. Familiengerichten soll die Möglichkeit zur Anordnung einer dauerhaften Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien gegeben werden. Zudem sollen die Beratungen für Eltern verbessert werden.
Im Sinne der Garantenstellung soll die Kinder-und Jugendhilfe gestärkt werden, auch im Hinblick auf eine Individualisierung des Leistungsangebotes.
Insbesondere die Umsetzung der Inklusion greift die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf auf.
Durch gesetzliche Klarstellung soll der zunehmenden Zahl von Übergriffen auf Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften deutlich entgegengewirkt werden. In den Einrichtungen soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
Ärztinnen und Ärzte sowie andere Berufsgeheimnisträger sollen nach Meldung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt mit in einen weiteren Prozess mit einbezogen werden und dadurch das Verfahren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen effektuiert werden. Auch ein Zusammenwirken von Jugendamt, Jugendstrafjustiz, Strafverfolgungsbehörden und Familiengerichten ist Gegenstand des Gesetzesentwurfs.

Bewertung

Die Ziele des durch das Bundesministerium für Familie ausgearbeiteten Gesetzesentwurfs sind grundsätzlich zu begrüßen. Nach 25 Jahren erscheint eine Reformierung unter dem Gesichtspunkt der starken gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland geboten. Das umfangreiche Paket geht auf viele Punkte ein. Für die Praxis ist letzten Endes jedoch eine effektive Umsetzung maßgeblich und hier erscheint es bisweilen fragwürdig, ob eine Inanspruchnahme von Möglichkeiten auch erfolgt. Inklusion als Leitprinzip festzusetzen ist ebenfalls grundsätzlich zu begrüßen. Aber müssen in diesem Wege auch ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um daraus resultierenden Anforderungen gerecht zu werden.