Medizinrecht: Ärztliche Behandlungen abweichend von allgemein anerkannten Therapieformen legitim, aber Abwägung insbesondere unter Berücksichtigung der Untersuchungs-und Behandlungsmethoden der Schulmedizin erforderlich

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2017 – VI ZR 203/16 Hintergrund Streitig zwischen den Parteien ist, ob ein Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung besteht. Die Klägerin besuchte eine Vortragsveranstaltung des Beklagten. Der Beklagte...